Ab 1. April 2017 muss der Bundeseinheitliche Medikationsplan verwendet werden. Den Plan gibt es für Patienten, die mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig über einen...Read More
Seit dem 01. Oktober 2016 hat jeder gesetzlich Versicherte, der gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, nach §31a SGB V, einen Anspruch auf die Aushändigung eines Medikationsp...Read More
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