Nach vier Jahren Beratung zur Forschungszulage mit Kunden aus sämtlichen Industriebereichen zählt Robert Schwertner zu den gefragten Experten in Deutschland. Er hat mehr als 150 Unternehmen zum Erstantrag sowie zum Einspruchsantrag beraten. Seine Expertise basiert auf mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung für die Forschungsprämie – dem Vorbild aus Österreich.

Herr Schwertner, mit welchen Erwartungen kommen Kunden zu Ihnen?

Robert Schwertner: "Es gibt ganz unterschiedliche Anfragen. Sie reichen von: Was ist die Forschungszulage, bis hin zu ganz konkret: Ist mein Projekt förderfähig? Dieser Frage geht meistens voraus, dass ich mir hierfür das Forschungskonzept angeschaut und mich intensiv mit dem Thema beschäftigt habe, denn die Forschung muss über den Stand der Technik hinausgehen. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss man die internationale Forschungslandschaft zu dem Thema kennen. Denn bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird jeder Antrag von einem Experten aus dem jeweiligen Fachbereich geprüft."

Was würden Sie sagen, worauf kommt es inhaltlich am meisten an?

Robert Schwertner: "Antragsteller sollten in erster Linie auf technisches Risiko fokussieren, d.h. beschreiben sie, wo wirklich technologische Unsicherheiten zu lösen waren. Und die Forschungsprojekten müssen natürlich Personalkosten beinhalten, denn dafür bekommt man die Förderung schließlich. Weniger wichtig ist das wirtschaftliche Risiko, d.h. es geht gar nicht so sehr um die wirtschaftliche Verwertung danach. Man muss in erster Linie Forschung darstellen."

Wie verhält es sich mit gescheiterten Forschungsprojekten?

Robert Schwertner: "Danke, das ist ein wichtiger Punkt, denn Forschung ist ja kein linearer Prozess der stets zum Erfolg führt, sondern es ist vielmehr ein vor und zurück und die Suche nach neuen Lösungsansätzen. Überraschenderweise gibt es eine Reihe an Forschungsprojekten in Unternehmen, wo die Entwicklungsziele nur teilweise erreicht werden, manche scheitern bzw. werden aus unterschiedlichen internen Gründen eingestellt. Und diese Projekte sind gegebenenfalls durch die Forschungszulage förderfähig. Daher sollten Unternehmen, wenn es um die Forschungszulage geht, auch ihre gescheiterten Projekte der vergangenen Jahre im Blick haben. Mal in den dunklen Archiven stöbern, wo man nicht so gerne hinschaut: welche Projekte wurden eingestellt. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen – Personal muss Forschungsleistungen erbracht haben – könnte dafür eventuell eine Förderung anerkannt werden."

Ob gescheitert oder erfolgreich, was muss klar herausgestellt werden, damit die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) grünes Licht gibt?

Robert Schwertner: "Ich kann ganz klar empfehlen, dass Antragsteller eher neue Verfahren, neue Material- oder Prozessentwicklung darstellen sollten und weniger ein Produkt. Die meisten Unternehmen betreiben Forschung zur Weiterentwicklung von einem bestehenden Produkt. Eher selten geht es um ein komplett neues Produkt – wenn das doch der Fall sein sollte, umso besser für einen Antrag auf die Forschungszulage. Denn bei einer Produktweiterentwicklung beschäftigen sich Unternehmen meist mit einer Änderung am Design, einer Farbänderung oder einer Ausgestaltung. Diese Entwicklungen fallen meist nicht unter FuE, wobei eine Prüfung des Einzelfalls stets zu empfehlen ist."

Gehen wir einmal davon aus, dass ein Unternehmen an einem komplett neuen Produkt geforscht hat. Was ist für die Antragstellung bei der BSFZ besonders wichtig?

Robert Schwertner: "Im Antrag müssen das Projekt, die Tätigkeiten und die Forschungsaktivitäten ganz konkret beschrieben sein. Darüber hinaus sollten Versuche und Entwicklungsschleifen dokumentiert werden. Ferner sind Angaben zu Prototypen und möglichst konkrete Informationen anhand von Zahlen und Fakten essenziell. Je konkreter, desto besser und nachvollziehbarer wird die Forschung für den BSFZ-Gutachter."

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?

Robert Schwertner: "Jedes FuE-betreibende Unternehmen sollte sich möglichst rechtzeitig um die Einreichung kümmern – auch wenn die Forschungszulage rückwirkend bis zu 4 Jahre gewährt wird. Generell können sie den Antrag zur Forschungszulage als eigenen Prozess definieren. Die Mitarbeiter entsprechend schulen. Dies ist ein Investment in die Zukunft, denn jedes Jahr kann die Forschungszulage neu beantragt werden. Stets ist es ein zweistufiges Verfahren: Nach der Anerkennung der Forschung durch die BSFZ müssen die Kosten für das Projekt beim Finanzamt eingereicht werden. Auch ist bei einer Ablehnung die Möglichkeit zum Einspruch gegeben und sollte je nach Projekt genutzt werden. Ich konnte in den vergangenen Jahren feststellen, dass die Anzahl der Rückfragen seitens der BSFZ zugenommen haben. Daher mein Appell an alle FuE-betreibenden Unternehmen: die Frist für das Jahr 2020 läuft bald aus. Nutzen sie jetzt die Chance auf bis zu 1 Mio. Euro Förderung."

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Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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