Mit dem Inkrafttreten der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2“ haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zulässig sind, was bei Nichtbeachtung im schlimmsten Fall zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann.

Seit der letzten Aktualisierung unterscheiden die TRBS erstmals zwischen der Nutzung der Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz. Wird die Leiter nach Erreichen einer höher gelegenen Ebene wieder verlassen, liegt eine Nutzung als Verkehrsweg vor. Hierfür können sowohl Stufen- als auch Sprossenleitern bis zu einer Höhe von fünf Metern verwendet werden. Bleibt der Benutzer während der Arbeit auf der Leiter stehen, liegt eine Nutzung als Arbeitsplatz vor. Sprossenleitern sind in diesem Fall nicht mehr zulässig.

Die Möglichkeit, an eine Sprossenleiter eine einhängbare Plattform anzubringen, um eine für den Benutzer bequeme Stufe zu schaffen, war den Konstrukteuren des Alsfelder KRAUSE-Werkes für den täglichen Einsatz auf Baustellen nicht ausreichend. Schließlich muss die „mobile“ Stufe bei jedem Wechsel der Arbeitsposition wieder eingehängt werden. Gleichzeitig kam die Lösung einer reinen Stufenleiter für viele Leiterntypen nicht in Frage, da große Mehr- und Vielzweckleitern dadurch unnötig schwer werden und den Arbeitsalltag ebenfalls erschweren.

Der Clou – eine Leiter mit Sprossen und Stufen

Die innovativen KRAUSE STABILO +S Leitern mit Stufen und Sprossen vereinen Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter. Die entnehmbaren Leiterteile von Schiebe- und Vielzweckleitern können auch in TRBS-konformer Ausführung unabhängig vom Rest der Leiter genutzt werden. Bei wechselnder Nutzung muss keine zusätzliche Leiter angeschafft werden, was sich positiv auf die Investitionskosten auswirkt.

Mit einer KRAUSE TRBS-Leiter ist der Benutzer bei allen Arbeiten, egal ob Verkehrsweg oder Arbeitsplatz, immer auf der sicheren Seite. KRAUSE STABILO +S-Leitern kommen ganz ohne zusätzliche Trittplatten oder nachrüstbare Stufen aus.

Eine innovative blaue Sicherheits-Breitsprosse sorgt für einen komfortablen Übergang von Sprosse zu Stufe und garantiert zudem eine einfache Handhabung beim Auf- und Umbau der Leiter mit dem bewährten KRAUSE Auto-Snap-System.

Erhältlich sind die Leitern, erkennbar am Zusatz „+S“, als Anlegeleiter, zweiteilige Schiebe- oder Mehrzweckleiter sowie als dreiteilige Vielzweckleiter. Für welche Variante sich der Anwender auch entscheidet, er erhält maximale Sicherheit bei minimalem Gewicht – eben Leitern von Profis für Profis.

Seit Anfang 2023 ist die KRAUSE SteckLeiter bzw. GlasreinigerLeiter auch in zwei TRBS-konformen Varianten erhältlich: einmal mit 80 mm tiefen Alu-Stufen und einmal mit 80 mm tiefen Alu-Stufen mit R13-Profilierung und offenem Lochbild.

Die TRBS 2121-2 als Chance für die Arbeitssicherheit

Obwohl die TRBS 2121-2 kein verbindliches Regelwerk ist, sollte sie von den Betroffenen nicht ignoriert werden. Zwar kann von der Umsetzung der Inhalte abgewichen werden (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), jedoch muss dann die Sicherheit der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gewährleistet sein. Passt der Unternehmer die Arbeitsschutzmaßnahmen an die Inhalte des Regelwerks an, kann davon ausgegangen werden, dass er die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen erfüllt (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV). Die Neufassung der TRBS 2121-2 kann daher auch als Chance gesehen werden, ein Arbeitsschutzsystem zu etablieren, das die Betriebe durch geringere Ausfallzeiten der Beschäftigten effektiver macht. Allen gewerblichen Nutzern von Leitern wird daher dringend empfohlen, sich mit den Inhalten der TRBS 2121-2 auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen zur TRBS 2121-2 einschließlich eines Erklärvideos sowie die Möglichkeit, sich für ein kostenloses Whitepaper zum Thema Arbeitsschutz anzumelden, finden Sie unter: https://www.krause-systems.de/trbs

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