„Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende.“
Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten
Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen („Solaranlagen des ersten Segments“). Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.
Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um
10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.
Die Bundesnetzagentur strebt an, auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen.
Die Festlegung des Höchstwerts kann unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-solarsegment1 abgerufen werden.
Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
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