Der Gesetzentwurf benachteilige die Erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Quellen wie Steinkohle oder Erdgas, sei investitionsfeindlich und nicht rechtssicher. Mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche sei zu rechnen. Der heutige Vorschlag gehe zudem weit über den europäischen Rahmen hinaus. Er spreche von einer Begrenzung bis ‚mindestens Juni 2023‘ und sogar einer Verordnungsermächtigung zur Verlängerung bis Ende 2024. Damit sei keine echte zeitliche Begrenzung gegeben. „Das eröffnet eine neue Baustelle und schafft zusätzliche Unsicherheit“, so Peter weiter.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Abschöpfung bereits ab September 2022 und damit rückwirkend greifen soll. „Eine Rückwirkung ist verfassungswidrig; hierzu gibt es auch ein entsprechendes Rechtsgutachten.“ Daneben würden unterschiedliche Kraftwerkstypen unterschiedlich belastet. Dieser Ansatz sei nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. „Der Entwurf zielt weiter auf die Abschöpfung von Erlösen statt von Gewinnen.* Das entzieht den Unternehmen in großem Umfang Liquidität, die aber dringend für die notwendigen Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren gebraucht wird.“ Auch die Sicherheitszuschläge bildeten keineswegs die Realitäten der Kostenstrukturen ab. Sie sind damit nicht dazu geeignet, den Unternehmen tatsächlich Sicherheit bieten zu können. „Eine Steuer auf Gewinne wäre nicht nur explizit mit EU-Recht vereinbar gewesen, sie hätte auch viel unnötige Bürokratie vermeiden können“, so Peter.
„Warum Deutschland hier an einem Sonderweg festhält, statt dem Vorschlag der EU und dem Beispiel anderer EU-Staaten wie Österreich, Spanien oder Belgien zu folgen, ist uns nicht begreiflich. Noch weniger begreiflich ist, dass man den EU-Rahmen als Begründung nutzt, um Bioenergie nicht vollständig zur Ausnahme zu erklären. Für viele Biogasanlagenbetreiber ist das jetzt das Aus“, so Peter. Dabei würde gerade Biogas zum Ersatz des fossilen Erdgases benötigt, sei heimisch und flexibel steuerbar. „Die Branche geht zurecht auf die Barrikaden und hat für heute zu einer Protestaktion von Bioenergie-Bauern vor dem Deutschen Bundestag in Berlin aufgerufen.
Unternehmen haben laut Gesetzentwurf zwei Möglichkeiten, wie die abzuschöpfenden Erlöse ermittelt werden: Entweder sie legen ihre Verträge offen oder die Erlöse werden anhand der durchschnittlichen Preise am Spot- und Terminmarkt berechnet. Im Falle bereits abgeschlossener Termingeschäfte müssten Unternehmen die erzielten Preise selbst berechnen und diese nachvollziehbar sowie durch zusätzliche Wirtschaftsprüfung bestätigt übermitteln. „Das ist ein immenser bürokratischer Mehraufwand. Die Ausgestaltung des Abschöpfungsmechanismus kann den Strommarkt über Jahre austrocknen. Weshalb die Regierung nun mit diesem unausgereiften Konzept ohne Not voranprescht anstatt sich – auch jenseits der notwendigen zeitnahen Entlastung – für die Ausgestaltung der Abschöpfung die gebotene Zeit zu nehmen, erschließt sich uns nicht. Wir sehen im Gegenteil Milliardeninvestitionen gefährdet, die jetzt gegen die Versorgungs- und Kostenkrise investiert werden müssten. So wird die Energiewende erneut ausgebremst – ein fatales Signal an Standort und Klima“, so Peter abschließend.
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