Mit Blick auf die Beschlüsse zum Verkehrsbereich begrüßt Bücheler, dass die EU-Parlamentarier in der RED III eine Fortführung der bisherigen Biokraftstoffpolitik anstreben: „Der Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen als bislang einzige in nennenswerten Umfang verfügbare Klimaschutzoption im Straßenverkehr soll nach dem Willen des EU-Parlaments erhalten bleiben. Eine Absenkung der Anrechenbarkeit von Biokraftsoffen der ersten Generation auf die Ziele für Klimaschutz und erneuerbare Energien im Verkehr wurde abgelehnt. Die Bundesregierung sollte dies sehr gut in ihren Überlegungen zum Klimaschutz im Verkehr berücksichtigen.“
Für den Biogasbereich sieht der BBE-Geschäftsführer die heutigen Beschlüsse des Parlaments gemischt: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich das Parlament gegen rückwirkende Treibhausgasminderungsvorgaben für Biogasanlagen ausgesprochen hat. Alles andere würde das Vertrauen in die Politik und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen untergraben. Gleichwohl stellen die angehobenen Treibhausgasziele ab 2026 die Biogasanlagen vor die Herausforderung, ihre Konzepte anzupassen und weiter zu verbessern.“ Die Position des EU-Parlaments sieht vor, dass für bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen die Treibhausgasminderungskriterien der RED II weiter gelten sollen und die Vorgaben für die Treibhausgaseinsparung für ab 1.1.2026 neu in Betrieb gehende Anlagen von 80 auf 85% Minderung gegenüber dem fossilen Vergleichswert angehoben werden.
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