Laut einer Forsa-Umfrage wird nicht nur mehr Alkohol konsumiert, sondern etwa ein Viertel der Befragten, die bereits vor Corona mehrmals wöchentlich zur Flasche gegriffen haben, trinken seit der Pandemie noch mehr. Doch wie sollen Führungskräfte und Kollegen damit umgehen, wenn das Problem am Arbeitsplatz oder im Homeoffice auftritt?
Vorgesetzte haben dafür zu sorgen, dass alkoholisierte Mitarbeitende am Weiterarbeiten gehindert werden und unbeschadet nach Hause kommen. Wichtiger ist aber der professionelle Umgang mit Betroffenen. Dr. Just Mields, Arbeitspsychologe bei der BG ETEM, empfiehlt zunächst das Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten. Ein detaillierter 5-Stufen-Plan wird als Leitfaden für das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Personalrat, Suchthelfer, Personalabteilung sollten miteinbezogen werden, um eine positive Verhaltensänderung zu unterstützen. Im ungünstigsten Fall kann aber auch eine Kündigung das Ergebnis sein. Wichtig ist ein sachlicher und fairer Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seitens des Betriebes sowie die systematische Begleitung.
Auch Kolleginnen und Kollegen sollten nicht wegschauen und sich zu Co-Abhängigen entwickeln, indem sie Betroffene decken, Aufgaben übernehmen oder das Verhalten des Suchtkranken entschuldigen. Eine mögliche Alkoholerkrankung ist erkennbar an einer Alkoholfahne, versteckten Flaschen im Spind, plötzlich auftretender Unzuverlässigkeit, häufigen Fehlzeiten, Leistungsmängeln oder auch aggressivem Verhalten.
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Der komplette Artikel zum Thema Alkoholkonsum am Arbeitsplatz mit dem Titel "Kein Sanitäter in der Not" ist in der aktuellen Ausgabe von impuls 02/2021, der Versichertenzeitung der BG ETEM unter www.bgetem.de nachzulesen. Eine Praxishilfe "Alkohol und Arbeit – zwei, die nicht zusammenpassen" stellt die BG ETEM als Download unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes M18703564 zur Verfügung.
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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