Wer seinen Strom kostenpflichtig an Dritte abgibt – ob als Unternehmen, Hotel oder öffentlicher Ladepunktbetreiber – muss sicherstellen, dass jede Kilowattstunde korrekt gemessen und in Rechnung gestellt wird. Genau hier kommt das Eichrecht ins Spiel.

Warum ist Eichrechtskonformität wichtig?

Das deutsche Mess- und Eichgesetz (MessEG) gewährleistet, dass jede abgerechnete Kilowattstunde exakt der tatsächlich geladenen Energiemenge entspricht. Dadurch werden Verbraucher geschützt und eine manipulationssichere Abrechnung sichergestellt. Eine eichrechtskonforme Ladestation bietet dabei mehrere entscheidende Vorteile:

  • Exakte und überprüfbare Messung: Die geladene Energiemenge wird korrekt und nachvollziehbar erfasst.
  • Manipulationssichere Datenübertragung: Die Messwerte müssen sicher an das Abrechnungssystem übermittelt werden.
  • Rechtssichere Abrechnung: Nur mit eichrechtskonformen Ladestationen ist eine gesetzeskonforme Abrechnung gegenüber Dritten möglich.

Besonders in halböffentlichen und öffentlichen Bereichen – beispielsweise auf Firmenparkplätzen, in Wohnanlagen oder bei Dienstleistungsbetrieben – ist die Einhaltung des Eichrechts zwingend erforderlich, sobald der Stromverbrauch abgerechnet wird.

Welche Anforderungen müssen eichrechtskonforme Ladestationen erfüllen?

Eine eichrechtskonforme Ladestation benötigt:

  1. Geeichte Messgeräte: Der integrierte Stromzähler muss von den zuständigen Behörden geprüft und zertifiziert sein. Zudem muss der Zähler von außen für den Nutzer sichtbar sein, um die geladene Energie abgleichen zu können.
  2. Erweiterter Schutz der Hardware und Software vor Manipulation.
  3. Transparenzsoftware: Der Kunde muss die Möglichkeit haben, seine geladenen Kilowattstunden über eine unabhängige Softwarelösung direkt nach dem Ladevorgang einsehen und überprüfen können.
  4. Sichere Abrechnung: Die Messwerte müssen verlässlich an ein Abrechnungssystem übermittelt werden, ohne dass eine Manipulation möglich ist.

Auch die Nachrüstung bestehender Ladesysteme ist oft sehr aufwendig. Daher sollte bereits bei der Planung der Ladeinfrastruktur der spätere Einsatzbereich berücksichtigt werden.

Wann muss eine Ladestation eichrechtskonform sein?

Die Eichrechtskonformität von Ladestationen wird durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG), die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geregelt. Ergänzend gelten für öffentliche Ladestationen weitere Vorschriften wie die Ladesäulenverordnung (LSV) und das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Eichrechtskonformität ist erforderlich, wenn:

  • Die Ladestation im öffentlichen Raum oder auf halböffentlichen Flächen (z. B. Kundenparkplätze von Supermärkten, Parkhäuser) genutzt wird.
  • Die Abrechnung nach verbrauchter Energiemenge (kWh) erfolgt.
  • Und Dritte (z. B. Kunden, Mitarbeiter, Gäste) für den Ladevorgang zahlen müssen.

Eichrechtskonformität ist nicht erforderlich, wenn:

  • Die Ladestation privat genutzt wird (z. B. in einer Garage oder auf dem Firmengelände nur für eigene Dienstwagen).
  • Die Abrechnung pauschal erfolgt (z. B. Flatrate, Tagestarif, Mitgliedsbeiträge ohne kWh-genaue Abrechnung).
  • Die Ladestation im nicht-öffentlichen Firmenumfeld genutzt wird, z. B. für kostenlose Mitarbeiterladungen ohne Abrechnung.
  • Eine Erstattung der mit Firmenfahrzeugen zu Hause an privaten Wallboxen geladenen Energie erfolgt. Hier ist lediglich ein sogenannter MID-Zähler erforderlich.

Eichrechtskonformes Laden mit ENERANDO

Mit der neu zertifizierten, eichrechtskonformen Variante, der seiner Wallbox bietet, ENERANDO eine leistungsstarke und rechtssichere Lösung für Unternehmen, Fuhrparks und öffentliche Ladepunkte an.

Das neue Modell erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an eine transparente und konforme Abrechnung von Ladevorgängen und ermöglicht so eine rechtssichere Nutzung – sowohl für Betreiber als auch für E-Auto-Fahrer. Zudem werden die Qualitätsprozesse und die Einhaltung der Vorgaben für Eichrechtskonformität regelmäßig von unabhängigen und anerkannten Prüfstellen überprüft.

Dank moderner Schnittstellen und eines eigenen Backends lässt sich die ENERANDO Ladestationen flexibel bei Kunden integrieren. Ob für gewerbliches Laden oder im öffentlichen Raum – mit dieser Wallbox und Backend-Lösung profitieren Nutzer von einer exakten und nachvollziehbaren Abrechnung sowie maximaler Transparenz. Maximale Flexibilität wird zudem dadurch gegeben, dass verschiedene Nutzergruppen mit verschiedenen Ladetarifen, sowie verschiedenen Bezahloptionen verwaltet werden können.

Fazit

Eichrechtskonforme Ladestationen sind unverzichtbar, wenn Strom kostenpflichtig abgegeben wird. ENERANDO stellt eine sichere, effiziente und zukunftsfähige Lösung für Unternehmen und Betreiber dar, die rechtssicher abrechnen und ihren Nutzern maximale Transparenz bieten wollen.

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