Das Installieren von Steckersolaranlagen wird ab sofort noch einfacher. Dafür hat der Bundesrat am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und am Mietrecht gebilligt. Das Anbringen der Mini-PV-Anlagen wird von nun an als privilegiertes Vorhaben eingestuft. Darunter fallen zum Beispiel auch bauliche Veränderungen, die Menschen mit Behinderung für ihren Alltag benötigen, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Installation von Wallboxen.
Zwar gibt es bereits seit 2023 einen Rechtsanspruch auf eine Balkonsolaranlage, doch Eigentümergemeinschaften und Hausbesitzer mussten der Installation der Plug & Play-Solaranlagen bislang zustimmen – und konnten Vorgaben zur Ausführung machen. Das führte teilweise zu Verzögerungen. Damit ist jetzt Schluss: Eigentümergemeinschaften, aber auch Vermieter, können den Einbau von Balkonsolaranlagen nicht verweigern, sie müssen die Installation der Anlagen akzeptieren.
Balkonkraftwerke finden Sie in unserem Online-Shop. Klicken Sie dafür einfach hier.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
venturama GmbH
Hinterweg 33
35239 Steffenberg
Telefon: +49 (6461) 70137-0
http://venturama-solar.de
Ansprechpartner:
Katharina Baumer
E-Mail: baumer@solar-consulting.de
E-Mail: baumer@solar-consulting.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.