Die inzwischen im Gesundheitsbereich gut etablierte Telematikinfrastruktur geht in die nächste Ausbaustufe. Ab Juli 2025 ist auch für Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtend.

Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere digitale Kommunikation. Diese läuft über die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM). KIM dient zur Kommunikation aller Leistungserbringer über die TI. Für Pflegedienste und -heime heißt das, sie können zukünftig über KIM Arztberichte, Röntgenaufnahmen, Befunde oder Therapieberichte erhalten. Die Pflegeeinrichtungen hingegen können über das System Vitalwerte oder weitere Daten aus der Pflegedokumentation an den verantwortlichen Arzt oder an das Krankenhaus, das den Patienten behandelt, übermitteln.

Die elektronische Patientenakte

Darüber hinaus soll zukünftig auch die Pflege komplett in der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentiert werden. Diese gibt es bereits seit 2021. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser lassen sich derzeit nach und nach anbinden.

Die ePA ist eine digitale Akte, in der sich sämtliche für die Leistungserbringer relevante Daten zum Patienten sammeln lassen. Das Ziel ist die Zusammenführung aller Gesundheitsakten einer Person an einem Ort, sodass es idealerweise eine Akte pro Patient geben soll. Dieser ist es auch, der die ePA über die Website seiner Krankenkasse oder eine entsprechende App verwalten kann. Er kann zum Beispiel festlegen, mit welchem Arzt er welche Informationen teilt und für wie lange er dem Leistungserbringer den Zugriff gewährt. Die Kranken- und Pflegeversicherungen haben für die Daten keinerlei Leserechte.

Insbesondere die ambulante Pflege kann sehr stark von der Digitalisierung profitieren. Die TI‑Messenger sollen die interne Abstimmung erleichtern. „Nach einer ambulanten oder stationären Behandlung eines pflegebedürftigen Menschen im Krankenhaus oder bei einem Arzt können die beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte über die ePA sehr schnell und unkompliziert wichtige Informationen austauschen“, weiß Larissa von Paulgerg, zertifizierte Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München. Das geht natürlich in beide Richtungen, wenn die Pflegeeinrichtung selbst über die TI Daten einpflegt. Voraussetzung hierzu ist, dass die Pflegebedürftigen ihren Einrichtungen, Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern die Einsicht in die hinterlegten Dokumente erlauben.

Das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan

Das Notfalldatenmanagement, kurz NFDM, sowie der elektronische Medikationsplan (eMP) sind beides TI-Funktionen, die auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten gespeichert sind. So können Ärzte und Pflegekräfte im Notfall alle relevanten Informationen zum Patienten, wie eine genaue Aufschlüsselung aller benötigten Medikamente, abrufen. Eine Internetverbindung ist im Fall des reinen Abrufs der Daten, zum Beispiel bei einem Rettungseinsatz, nicht notwendig.

Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen sollen über die TI die Möglichkeit haben, bei ihren Patienten die Daten des NFDM und des eMP jederzeit zu pflegen und zu aktualisieren.

Die Verordnung und Abrechnung vollelektronisch über KIM

Zukünftig sollen Pflegedienste die Abrechnung in der ambulanten Pflege vollelektronisch über KIM abwickeln können. Das wird eine enorme Zeitersparnis bringen, die den Pflegebedürftigen zugutekommen kann. Auch die Verordnung häuslicher Krankenpflege soll ab 2026 digital mit der elektronischen Verordnung (eVO) erfolgen.

Checkliste: Ist Ihre Einrichtung „TI ready“?

  • Haben Sie einen DSL- oder Breitbandanschluss?
  • Haben Sie einen freigeschalteten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die freigeschaltete Institutionskarte vorliegen?
  • Haben Sie mindestens ein E-Health-Kartenterminal?
  • Steht der Konnektor zur Verfügung (inklusive PIN/PUK/Herstellerdokumentation)?
  • Haben Sie den VPN-Zugangsdienst (VPN=Virtual Private Network) installiert?
  • Haben Sie bereits eine TI-fähige Pflegesoftware und ist diese auf dem neuesten Update-Stand?
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