Niedergelegt ist das in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS): Beide EU-Dokumente konstatieren neben der Berichtspflicht auch das genaue Verfahren bzw. wie die Berichte aussehen müssen. Die Richtlinie ist seit Anfang 2023 in Kraft, die EU-Mitgliedsstaaten müssen innerhalb von 18 Monate die Vorschriften national verbindlich machen. In einem ersten Schritt hat das in jedem Fall zur Folge, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang berichtspflichtig sind. „Schätzungsweise sind das EU-weit etwa 49.000 statt bisher 11.600“, weiß Goldy Raimann, Senior-Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der ASEW. „Neu dabei ist, dass nun auch viele Stadtwerke darunter sind. Zudem haben sich die Anforderungen an die Berichterstattung erheblich verschärft und der Detailgrad der Berichte ist deutlich gestiegen.“
Wesentliche Neuerung ist die Notwendigkeit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens unter die Lupe nimmt. Dabei werden finanzielle Risiken und Chancen, materielle Auswirkungen sowie der Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt und umgekehrt besonders fokussiert. „Darin liegt zugleich eine Chance für nun berichtspflichtige Betriebe“, gibt Raimann zu bedenken. „Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ist sehr wertvoll. Sie zeigt dem Unternehmen, wo bestimmte Risiken aber auch Chancen liegen. Denn hieraus leitet sich ab, wie umfangreich der Nachhaltigkeitsbericht letztlich ausfällt. Die große Herausforderung besteht vor allem darin, dass in jedem Themenfeld eine umfangreiche Menge an Daten aus verschiedenen Unternehmensbereichen erhoben werden muss. Und das ist nicht mal eben so erledigt! Den Zeit- und Personalbedarf sollte man nicht unterschätzen.“
Indes besteht keine Notwendigkeit zur Panik. Es ist von großer Bedeutung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und dies in Zusammenarbeit mit Personen aus allen relevanten Bereichen zu tun. Der Vorteil: So wird die nötige Zeit minimiert, die ein externer Dienstleister tätig werden muss – oder sogar komplett vermieden. „Letztlich kennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Unternehmen besser als jeder externe Dienstleister. Also: Informieren Sie sich zuerst, stimmen Sie sich ab und analysieren Sie genau, wo Sie tatsächlich Unterstützung benötigen.“
Die ASEW unterstützt Stadtwerke dabei intensiv. Unter anderem begleiten wir den Prozess der Berichterstellung in einem auf Stadtwerke eigens optimierten Verfahren mit dem Fokus auf der Wesentlichkeitsanalyse. Mit dem ESRS-Datencheck bieten wir zudem seit einiger Zeit ein kleines hilfreiches Tool an, das Stadtwerke dabei unterstützt, die Herausforderungen bei der Beschaffung der verpflichtenden quantitativen Datenpunkte des europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu bewältigen.
Weitere Angebote der ASEW zum Thema gibt es unter www.asew.de/nachhaltigkeit.
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit bundesweit rund 370 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.
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