Next.e.GO N.V. (NASDAQ:EGOX) ("TopCo") erwartet die Aufnahme des Handels seiner Aktien an der Nasdaq Stock Market LLC ("Nasdaq") unter dem Tickersymbol "EGOX".

Die Börsennotierung von TopCo folgt auf den zuvor angekündigten Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses zwischen der Next.e.GO Mobile SE ("e.GO"), TopCo, Time is Now Merger Sub, Inc. einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von TopCo und Athena Consumer Acquisition Corp. ("Athena") am 19. Oktober 2023. e.GO und Athena feiern gemeinsam die Börsennotierung, indem sie heute die Opening Bell an der Nasdaq läuten.

Ali Vezvaei, Verwaltungsratvorsitzender von e.GO, kommentierte diesen bedeutenden Meilenstein mit den Worten: „Der heutige Tag ist der Höhepunkt von harter Arbeit und Hingabe und gleichzeitig der Beginn des nächsten Kapitels auf der Reise von e.GO. Nasdaq war schon immer eine Drehscheibe für Innovationen, und wir freuen uns sehr, Teil dieses bedeutenden Ökosystems zu sein.“

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält “zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne der “Safe Harbor”-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie “schätzen”, “planen”, “projizieren”, “prognostizieren”, “beabsichtigen”, “werden”, “erwarten”, “antizipieren”, “glauben”, “anstreben”, “anvisieren”, “können”, “beabsichtigen”, “vorhersagen”, “sollten”, “würden”, “vorhersagen”, “potenziell”, “scheinen”, “Zukunft”, “Ausblick” oder andere ähnliche Ausdrücke (oder negative Versionen solcher Wörter oder Ausdrücke) gekennzeichnet sein, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Angelegenheiten sind. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über die Erwartungen von Athena, e.GO und TopCo in Bezug auf die künftige Leistung und die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses. Diese Aussagen beruhen auf verschiedenen Annahmen, unabhängig davon, ob sie hierin genannt werden oder nicht, sowie auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung von Athena, e.GO und TopCo und sind keine Vorhersagen über die tatsächliche Entwicklung. Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder endgültige Aussage über Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen von Investoren nicht als solche angesehen werden.

Tatsächliche Ereignisse und Umstände lassen sich nur schwer oder gar nicht vorhersagen und können von den Annahmen abweichen, wobei diese Abweichungen wesentlich sein können. Viele tatsächliche Ereignisse und Umstände liegen außerhalb der Kontrolle von Athena, e.GO und TopCo.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich: (i) Änderungen der in- und ausländischen Geschäfts-, Markt-, Finanz-, politischen und rechtlichen Bedingungen; (ii) die erwarteten Vorteile des Unternehmenszusammenschlusses realisieren sich nicht; (iii) Risiken im Zusammenhang mit der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen in Bezug auf e.GO; (iv) künftige globale, regionale oder lokale Wirtschafts- und Marktbedingungen; (v) die Entwicklung, die Auswirkungen und die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften; (vi) e.GO‘s Möglichkeit zu wachsen und seine Geschäftsziele zu erreichen; (vii) die Auswirkungen des Wettbewerbs auf das künftige Geschäft von e.GO; (viii) die Fähigkeit von Athena oder des kombinierten Unternehmens, in Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; (ix) das Ergebnis möglicher Rechtsstreitigkeiten, staatlicher und behördlicher Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen; (x) Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss und (xi) die Faktoren, die nachstehend unter der Überschrift “Risikofaktoren” und in den von Athena und TopCo bei der SEC eingereichten oder noch einzureichenden Dokumenten beschrieben werden. Zu den weiteren Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von e.GO gehören unter anderem: die Bereitschaft des Marktes, Elektrofahrzeuge einzuführen; die Volatilität der Nachfrage nach Fahrzeugen; die Abhängigkeit von e.GO von den Erlösen aus dem geplanten Unternehmenszusammenschluss und anderen externen Finanzierungen, um die Geschäftstätigkeit fortzusetzen; erhebliche Herausforderungen als relativ neuer Marktteilnehmer in der Automobilindustrie; die Fähigkeit von e.GO, Kapitalausgaben und Kosten zu kontrollieren; Kostensteigerungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit Rohstoffen, Halbleiterchips oder anderen Komponenten; Verletzungen der Datensicherheit; die Fähigkeit von e.GO, seine Marke zu etablieren, zu pflegen und zu stärken; die geringe Erfahrung von e.GO bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen; Produktrückrufe; das Versagen von Joint-Venture-Partnern bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen; ungünstige Änderungen des regulatorischen Umfelds; Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Übernahme des Geschäfts und der Vermögenswerte des Vorgängers von e.GO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorgängerunternehmens im Juli 2020 ergeben; und die Fähigkeit von e.GO, sein geistiges Eigentum zu schützen. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sollten sich unsere Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind.

Es kann zusätzliche Risiken geben, die weder TopCo,e.GO noch Athena derzeit kennen oder von denen TopCo, e.GO und Athena derzeit glauben, dass sie unwesentlich sind, die ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Darüber hinaus spiegeln zukunftsgerichtete Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von TopCo, e.GO und Athena in Bezug auf künftige Ereignisse und Ansichten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider. TopCO, e.GO und Athena gehen davon aus, dass spätere Ereignisse und Entwicklungen dazu führen werden, dass sich die Einschätzungen von TopCO, e.GO und Athena ändern. Auch wenn TopCo, e.GO und Athena sich dazu entschließen, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnen TopCo, e.GO und Athena ausdrücklich jede Verpflichtung hierzu ab. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten nicht als die Einschätzungen von TopCo, e.GO und Athena zu einem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung verstanden werden. Dementsprechend sollte kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen gesetzt werden.

Über die e.GO Mobile AG

Elektrofahrzeuge für den urbanen Raum, mit Schwerpunkt auf Komfort, Funktionalität und Erschwinglichkeit. e.GO hat eine bahnbrechende Lösung für die Produktion seiner Elektrofahrzeuge entwickelt, bei der firmeneigene Technologien und kostengünstige MicroFactories zum Einsatz kommen. e.GO hilft Städten und ihren Bewohnern, ihre Fortbewegung zu optimieren und macht saubere und bequeme urbane Mobilität zur Realität. Besuchen Sie https://www.e-go-mobile.com/, um mehr zu erfahren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

e.GO Mobile AG
Lilienthalstraße 1
52068 Aachen
Telefon: +49 (241) 51030100
http://e-go-mobile.com/de

Ansprechpartner:
Dan Brennan
For Medien
E-Mail: eGOPR@icrinc.com
Timo Wamig
For Investoren
E-Mail: ir@e-go-mobile.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel