„Endlich erkennt die Bundesregierung die Bedeutung der Energieeffizienz beim energetischen Sanieren. Es war überfällig, ambitionierte Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung BEG in Kürze doppelt so hoch wie bisher mit nun 30 Prozent zu fördern. Allerdings darf diese von uns seit langem geforderte Regelung nicht – wie derzeit vorgesehen – nur auf zwei Jahre begrenzt sein, da Sanieren oft eine langfristige Angelegenheit ist. Ich erlebe tagtäglich, dass beispielsweise bei Wohnungseigentümergemeinschaften Entscheidungen erst nach mehreren Jahren beschlossen werden. Auch der erweiterte „Klimabonus“ für den Heizungstausch sorgt nochmal für einen Booster, da er nun auch für Wohnungsbauunternehmen und Vermieter:innen gelten soll.
Die Entscheidung, vorübergehend auf eine EH-40-Pflicht im Neubau zu verzichten, ist angesichts der eingebrochen Neubauzahlen nachvollziehbar. Als Energieberater empfehle ich den zukünftigen Bauherren dennoch, auf einen hohen energetischen Baustandard zu setzen, um für die Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein.
Wichtig sind aber langfristige Regelungen. Daher sehen wir im GIH den Verzicht auf verbindliche EU-Vorgaben für die energetisch schlechtesten Gebäude als verlorene Chance an. Wenn klare Zielvorgaben für beispielsweise das Jahr 2033 bestehen, können Energieberater:innen durch eine gewerkeübergreifende und ganzheitliche Beratung, wie dem iSFP, sinnvoll abgestimmte Sanierungsstrategien zusammen mit den Eigentümer:innen entwickeln. Das Schöne daran: Die Eigentümer:innen sind bereits bestmöglich vor zukünftigen Energiekosten geschützt. Und wer dies finanziell nicht schafft, dem kann der Staat immer noch unter die Arme greifen. Nur so schaffen wir das große Ziel der Energiewende im Gebäudesektor.“
Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V.
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