Das Karlsruher Unternehmen alfaview hat heute bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde gegen das US-Unternehmen Microsoft wegen Missbrauchs von Marktmacht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Kopplung von „Microsoft Teams“ (Videokonferenz- und Kollaborations-Tool) mit „Microsoft Office“ (Produktivitätssoftware).

alfaview bietet eine gleichnamige Software für Videokonferenzen und die Zusammenarbeit in Unternehmen und Institutionen an. Die Software konkurriert mit Microsoft Teams um geschäftliche Kunden, insbesondere im Bereich Bildung und Fortbildung – jedoch nicht auf Basis einer gleichwertigen Wettbewerbssituation: Bereits seit 2017 vertreibt Microsoft seinen Dienst Teams standardmäßig zusammen mit seinem marktbeherrschenden Office Software-Paket (darin enthalten u.a. Word, Excel, Outlook, PowerPoint). Seitdem erhalten nahezu alle Kunden der meistgenutzten Produktivitätssoftware Office automatisch auch den eigenständigen Dienst Teams, ohne hierfür einen separaten Preis zu zahlen oder gefragt zu werden, ob man das Produkt überhaupt nutzen möchte. Teams erlangt durch diesen kombinierten Vertrieb in einem Produktbündel namens „Microsoft 365“ einen einzigartigen und nicht durch Leistung gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, den Konkurrenten wie alfaview nicht ausgleichen können. Hierdurch wird der Wettbewerb auf dem Markt für derartige Kommunikations-Software erheblich und nachhaltig beeinträchtigt, wie sich an der exponentiellen Verbreitung von Teams eindrücklich zeigt. Teams verfügt mittlerweile weltweit über mehr als 300 Millionen monatlich aktive Nutzer und hat damit einen Vorsprung, der ohne kartellbehördliche Intervention nicht mehr eingeholt werden kann.

alfaview strebt ein förmliches Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft an, in dem die Missbräuchlichkeit der Integration von Teams in die Microsoft 365-Produktreihe festgestellt und adressiert wird. alfaview stand bereits seit Längerem im Austausch mit der Kommission zu diesem Thema. Anlass für die nunmehrige formale Beschwerde waren die Zusagen, die Microsoft der Europäischen Kommission laut Presseberichten zur Vermeidung eines formalen Verfahrens unterbreitet hatte und die alfaview als völlig unzureichend ansieht. Mit dem heutigen Schritt möchte alfaview seinen wettbewerblichen Bedenken Nachdruck verleihen und der Wettbewerbsbehörde weitere Informationen zukommen lassen, damit diese zeitnah Maßnahmen gegen Microsoft einleiten kann.

Hintergrund der Beschwerde

Der Softwaregigant Microsoft beherrscht mit seinem Office-Paket den Markt für Produktivitätssoftware. Microsoft hat seinen separaten Dienst Teams in Microsoft 365 integriert, ohne alternativen Anbietern von Video- und Kommunikationslösungen eine ähnliche Integration zu ermöglichen. Damit setzt Microsoft diese beherrschende Stellung auf dem Markt für Produktivitätssoftware als Hebel ein, um Teams einen Reichweiten- und damit Wettbewerbsvorteil auf dem Markt für entsprechende Kommunikationssoftware zu verschaffen. Dieser Wettbewerbsvorteil ist ungerechtfertigt, weil er mit der Leistung oder Qualität von Teams nichts zu tun hat.

alfaview sieht sich angesichts der hohen Verbreitung der Office-Suite im Business- und Education-Bereich in seinen Erfolgschancen gehemmt. Wettbewerbern würde der Erhalt der Marktposition deutlich erschwert, weil jeder Office-Kunde „vermeintlich kostenfrei das Programm Teams mitgeliefert bekommt“, so das Softwareunternehmen alfaview. Die hohen Kosten für Teams finanziere Microsoft über die Office-Anwendungen quer.

Am Markt zeigt sich, dass Unternehmen und Institutionen nicht mehr bereit sind, Budget für eigenständige Videokonferenzprogramme bereitzustellen, weil Teams in den gebuchten Office-Paketen bereits enthalten ist. Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die Microsoft 365-Suite lizenziert haben, müssen für die hohen Serverkosten von Teams mit bezahlen – unabhängig davon, ob sie das Programm nutzen wollen oder nicht.

„Durch die Bündelung von Teams mit den anderen Programmen der Microsoft 365-Suite ergibt sich ein multipolarer Vertriebsvorteil für den US-Konzern.“
– Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview

In der Beschwerde von alfaview heißt es: Durch die Kopplung werden wichtige Innovationen aus der Europäischen Union ausgehebelt und jeder Wettbewerb zunichte gemacht. Teams hat nahezu über Nacht dieselbe Reichweite erlangt wie Office, obwohl es für viele Nutzer – insbesondere solche, die großen Wert auf Datenschutz legen – passendere Lösungen wie alfaview gibt.

Kernforderung von alfaview ist die transparente Bepreisung von Teams anhand der realen Kosten. Aus Sicht des Videokonferenzanbieters muss sichergestellt sein, dass für alle Microsoft 365-Produktkonfigurationen äquivalente Buchungsmöglichkeiten ohne Teams für alle Geschäftsbereiche, Zielgruppen und Marktsegmente des Unternehmens angeboten werden. Auch im Rahmen von Marketing und Vertrieb müsse Microsoft sich dazu verpflichten, seine Produkt-Pakete ohne Teams gleichwertig zu bewerben. Ebenso müsse hinsichtlich der Interoperabilität gewährleistet sein, dass Wettbewerbern auch technisch dieselben Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Prof. Dr. Thomas Höppner, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hausfeld, die alfaview im Rahmen der Beschwerde vertritt, ergänzt:
„Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass große Tech-Unternehmen wichtigen Innovationen aus Europa den Zugang zu Absatzmärkten erschweren, um ihre eigenen, oft weniger relevanten Angebote vor Wettbewerb zu schützen. Mit alfaview gibt es eine revolutionäre Kommunikations-, Kollaborations- und KI-Technik aus Deutschland – sie sollte auch eine gleichberechtigte Chance haben, Abnehmer zu erreichen und zu überzeugen.“
– Thomas Höppner (Hausfeld)

Die EU-Kommission ist bereits mehrfach gegen Microsoft wegen missbräuchlicher Geschäftspraktiken aktiv geworden. 2004 verhängte die Kommission ein Bußgeld von fast 500 Millionen Euro, weil Microsoft sein marktbeherrschendes PC-Betriebssystem „Windows“ mit dem separaten „Media Player“ technisch gekoppelt hatte. 2009 stellte die Kommission eine gleichartige Kopplung des Browsers „Internet Explorer“ an Microsofts Betriebssystem Windows fest. In diesem Zusammenhang wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von rund 560 Millionen Euro verhängt. Die Untersagung der Koppelungspraktik führte zu einer Wiederbelebung des Wettbewerbs im Bereich der Web-Browser. Das deutsche Bundeskartellamt hatte im März 2023 angekündigt, Microsoft als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb zu bestimmen und damit einer besonderen Missbrauchsaufsicht unterwerfen zu wollen.

Auch vor datenschutzrechtlichem Hintergrund ist die Nutzung von Teams in der Europäischen Union problematisch: Aufgrund eines rechtswidrigen Transfers von Daten in Drittstaaten haben 2022 mehrere Landesdatenschutzbeauftragte Teams in öffentlichen Einrichtungen und Schulen verboten. Durch die technische Kopplung mit Office bezahlen jedoch auch diejenigen Kunden für Teams, die das Programm aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gar nicht nutzen können oder wollen.

Über alfaview

alfaview ist ein leistungsfähiger SaaS-Videokonferenzanbieter, der eine DSGVO-konforme Videokonferenz- und KI-Kollaborationslösung für den professionellen Bereich anbietet. alfaview ist bereits seit dem Jahr 2010 erfolgreich in der Unternehmensgruppe zur Durchführung von Schulungen in der beruflichen Weiterbildung im Einsatz. Seit 2016 steht die Software kommerziell auch für Dritte am Markt zur Verfügung.

Mit der Videokonferenzlösung alfaview können audiovisuelle Meetings und Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Live-Events mit über 10.000 Personen über alfaview möglich. Die Anwendung enthält eine KI-gesteuerte Sprachprotokollierung und Sprachübersetzung sowie weitere intelligente Kommunikations- und Kollaborationsfeatures.

alfaview ist die einzige hoch leistungsfähige DSGVO-konforme KI-unterstützte Konferenz- und Kollaborationsplattform auf dem Markt. Das Unternehmen entwickelt seine Software auf der Basis neuester Verfahren und Algorithmen im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Für die Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Standort und Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sowie die Server sind nach aktuellen Standards (TLS/AES 256) gemäß der aktuellsten BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen (MS-Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS und Android sowie über versch. Browser). Die Ausfallsicherheit von alfaview liegt seit 2016 bei 99,9 %.

In der Unternehmensgruppe sind 500 Mitarbeiter beschäftigt, der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Karlsruhe, Deutschland.

Über die alfaview gmbh

Die alfaview gmbh ist ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe. Das Unternehmen stellt die DSGVO-konforme Videokonferenzsoftware alfaview bereit, mit der über 500 Personen gleichzeitig mit Bild und Ton kommunizieren können. Im Zuschauermodus sind noch mehr Teilnehmer:innen möglich, sodass auch größere virtuelle oder hybride Veranstaltungen mit alfaview durchgeführt werden können. Durch die Etablierung einer festen virtuellen Raumstruktur, zahlreiche Funktionen für die virtuelle Zusammenarbeit sowie die hohen Sicherheitsstandards eignet sich alfaview als Kommunikationsplattform in vielen Bereichen und ist bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Einsatz.

alfaview legt ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz. Für die Bereitstellung der Software werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sind nach aktuellen BSI-Empfehlungen (TLS/AES 256) verschlüsselt und werden nicht gespeichert. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeichnete alfaview sowohl auf der rechtlichen als auch auf technischer Ebene mit durchgehend grünen Ampeln aus. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner Orientierungshilfe alfaview als einen der wenigen datenschutzkonformen Videokonferenzanbieter.

www.alfaview.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

alfaview gmbh
Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 35450-450
Telefax: +49 (721) 35450-69
https://alfaview.com

Ansprechpartner:
Sonja Decker
Pressereferentin
Telefon: +49 (721) 35450-450
Fax: +49 (721) 3545069
E-Mail: sonja.decker@alfaview.com
Prof. Dr. Thomas Höppner
Partner / Rechtsanwalt
E-Mail: alfaviewcomplaint@hausfeld.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel