Die Energieverbände UNITI und en2x begrüßen, dass das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) technologieoffen ausgestaltet werden soll. Gleichzeitig fordern die Verbände von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, Anpassungen vorzunehmen. Dazu zählt vor allem die präzise Definition von Wasserstoff-Folgeprodukten und Biomasse als Wärmeenergie für Wirtschaft und Verbraucher. Eine entsprechende Klarstellung sei für Rechtssicherheit des Gebäudeenergiegesetzes unbedingt erforderlich, begründen Dirk Arne Kuhrt, Geschäftsführer beim mittelständischen Energieverband UNITI, und Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie, diese Forderung der Verbände.

Das GEG gibt für neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien vor. Zwar sind treibhausgasreduzierter „grüner“ oder „blauer“ Wasserstoff und dessen Derivate als Erfüllungsoptionen bei neuen Heizungen im GEG aufgeführt. „Entscheidend ist aber, dass das Gesetz insbesondere für den Hausbesitzer möglichst kein Fragezeichen bei den Erfüllungsoptionen offenlässt, wenn die Investitionsentscheidung für die neue Heizung getroffen wird“, so Kuhrt. Zweitens schlagen en2x und UNITI vor, dass alternativ zu einer physischen Beimengung von erneuerbaren Flüssigbrennstoffen das Erfüllen der 65-Prozent-Vorgabe auch über einen bilanziellen Ansatz ermöglicht werden sollte. Küchen: „Dies würde sicherstellen, dass die erneuerbaren Brennstoffe in jedem Fall im Wärmemarkt zum Einsatz kommen und die Ziele zu insgesamt geringeren Kosten erreicht werden, weil in der Versorgung mit erneuerbarem Heizöl oder Flüssiggas mehr Flexibilität vorhanden wäre.“

Die Verbände fordern drittens mehr Zeit für die Umsetzung. Küchen: „Gerade für die Sanierungsverpflichtung im Gebäudebestand ist eine ausreichende Frist zwischen Verabschiedung des Gesetzes und dessen Anwendung notwendig, damit sich Privathaushalte wie Unternehmen auf die Vorgaben des GEG technisch, organisatorisch und finanziell einstellen können.“ Der Einbau hybridfähiger Brennwertgeräte, die für die Kombination mit Strom-Wärmepumpe vorgerüstet sind und die sich mit klimafreundlichen Fuels betreiben lassen, sei eine wichtige Option insbesondere für Einfamilienhäuser im Bestand. „Dabei sollten Hauseigentümer die Möglichkeit haben, den Anteil an erneuerbaren Energien frühestens drei Jahre nach Einbau der neuen Heizung erfüllen zu müssen.“

Die Zielvorgabe der Kabinettsfassung, spätestens im Jahr 2045 keine fossilen Heizstoffe mehr zuzulassen und jetzt einen technologieoffenen Ausbaupfad erneuerbarer Energien im Wärmemarkt einzuschlagen, sei politisch folgerichtig, so en2x und UNITI. Es bleibe aber ein ambitioniertes Vorhaben, bei dem Verständnis und Leistungsbereitschaft der Bevölkerung die entscheidenden Erfolgsfaktoren sein werden.

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