Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie wird morgen eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchführen. Dazu erklärt Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V.:

"Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf der Bundesregierung gründlich und sorgfältig zu überarbeiten. Zahlreiche wichtige Hinweise, die die Fachverbände im Rahmen der Verbändebeteiligung eingebracht haben, wurden von der Bundesregierung und in den bisherigen Verhandlungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat das ehrgeizige Ziel ausgegeben, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Gebäuden einzubauen. Gleichzeitig soll aber durch den Paragrafen 71p des so genannten Heizungsgesetzes die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Laut Gesetzesbegründung soll diese Verordnungsermächtigung es der Bundesregierung sogar erlauben, ‚Vorgaben über die Kältemittelwahl in Deutschland zu schaffen, die über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausgehen‘. Damit würde der Einbau eines Großteils der auf dem Markt verfügbaren Wärmepumpen verboten.

Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen technologieoffenen Erfüllungsoptionen muss auch Abwärme anrechenbar sein, wenn sie in Lüftungsanlagen über eine Wärmerückgewinnung genutzt wird. Diese Forderung hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme erhoben – die Antwort der Bundesregierung darauf ist zumindest irreführend. Es ist aus unserer Sicht sowohl technisch als auch logisch nicht nachvollziehbar, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Abwärme nur dann als Erneuerbare Energie angerechnet werden kann, wenn sie über eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird. Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen ist in ihrer Funktion analog zu Wärmepumpen zu sehen und arbeitet sogar effizienter als diese. Gebäude müssen ausreichend gelüftet werden. Dabei lässt sich nicht vermeiden, dass Energie an die Umgebung verlorengeht, sodass die Räume wieder aufgeheizt werden müssen. Deshalb sind diese Wärmeverluste im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als unvermeidbare Abwärme anzusehen bzw. die Wärmerückgewinnung direkt als regenerative Energie zu definieren."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Hinter Hoben 149
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 94917-0
Telefax: +49 (228) 94917-17
http://www.btga.de

Ansprechpartner:
Sabine Riethmüller
Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Telefon: +49 (7141) 25881-14
E-Mail: presse@fgk.de
Jörn Adler
Telefon: +49 (30) 20608887-92
Fax: +49 (30) 20608887-99
E-Mail: adler@btga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel