„Die Anerkennung von Erneuerbaren Wärmeerzeugern als im überragenden öffentlichen Interesse liegend ist eine zentrale Maßnahme für das Vorankommen der Wärmewende, dem nun entsprechende Erleichterungen folgen müssen“, so Peter weiter. Dazu gehöre die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Solar-, Geothermie- und Biogasaufbereitungsanlagen. Auch die Einführung einer ordnungsrechtlichen Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen sei zu begrüßen. „Die ambitionierten Herausforderungen für die Dekarbonisierung von Gebäuden und Industrie erfordern gleichermaßen Ordnungsrecht, finanzielle Förderung sowie marktwirtschaftliche Anreize wie ein Konzept zur CO2-Bepreisung.“
Die im Gesetz formulierten Zielvorgaben ließen sich nur erreichen, wenn das Potenzial der gesamten Bandbreite Erneuerbarer Technologien genutzt würde. „Die im Gesetz vorgesehenen starken Restriktionen für den Einsatz von Biomasse werden der Dekarbonisierung des Wärmesektors und dem notwendigen Ausbau der Nah- und Fernwärme nicht gerecht. Entsprechende Regelungen sollten gestrichen werden, denn sonst verlängert sich hier der Einsatz von fossilen Energieträgern“, so Peter weiter. Konkret ginge es darum, Biomassedeckel zu streichen, denn pauschale Begrenzungen verhinderten den Einsatz nachhaltiger Biomasse an geeigneten Orten. „Das entspricht auch dem Grundgedanken der Leitplanken zum GEG, nach dem alle Erneuerbaren Wärmetechnologien gleich zu behandeln sind und diskriminierende technische Anforderungen gestrichen werden sollen”, so Peter abschließend.
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