Review Clause nutzen, um Carbon Leakage und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

Der schrittweise Ersatz fossilen Kerosins durch nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) ist neben dem Einsatz energieeffizienterer Flugzeuge das zweite wichtige Instrument, um das Fliegen in Einklang mit dem Klimaschutz zu bringen. Wir begrüßen deswegen, dass mit der heute erreichten Einigung zu ReFuelEU die Rechtsgrundlage für den notwendigen Markthochlauf von SAF geschaffen wird.  Allerdings verpasst der Gesetzgeber die Chance zugleich einen Mechanismus einzuführen, der angesichts der massiven Mehrkosten von SAF die Benachteiligung der europäischen Fluggesellschaften und Luftverkehrsdrehkreuze und das daraus folgende Carbon Leakage vermeidet. Die vorgesehene Review Clause muss nun dringend genutzt werden, um hierfür bis 2027 geeignete Instrumente zu erarbeiten. Wir haben als deutsche und als europäische Luftfahrtbranche dazu unsere Mitarbeit angeboten.

Emissionsverlagerungen und Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden

Da SAF deutlich teurer ist als fossiles Kerosin (etwa drei bis fünf Mal so teuer und PtL bis zu acht Mal so teuer) und von Airlines beim Abflug ausschließlich von europäischen Flughäfen getankt werden muss, verteuern die beschlossenen Quoten sowohl innereuropäische Flüge als auch Langstreckenflüge, die von Drehkreuzen innerhalb der EU starten. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen EU- und Nicht-EU-Fluggesellschaften.

Für Nicht-EU-Fluggesellschaften gelten an ihren Drehkreuzen außerhalb der EU keine SAF-Quoten. Daher können sie Flüge günstiger anbieten und werden erhebliche Verkehrsströme, die bisher über europäische Drehkreuze fliegen, übernehmen können. Emissionen werden also nicht verhindert, sondern lediglich verlagert. Um diesen Carbon Leakage-Effekt zu vermeiden und die SAF-Einführung zu einem Erfolg für den Klimaschutz zu machen, müssen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, mit denen diese wettbewerbsverzerrenden Wirkungen vermieden werden.

Der BDL begrüßt die Einführung einer Review Clause, die die Kommission dazu verpflichtet, bis 2027 und anschließend alle drei oder alle fünf Jahre die Auswirkungen von ReFuelEU auf den Luftverkehr zu evaluieren und zu bewerten. Damit die Review Clause einen echten Beitrag für mehr Klimaschutz leisten kann, ist es jedoch notwendig, dass die Kommission im Rahmen der ausgehandelten Kompromisse bereits zum 01.01.2027 konkrete Maßnahmen vorschlägt, um die Verlagerung von Emissionen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Nur dann können sie auch kurzfristig umgesetzt werden und wirken.

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen und ihre Töchter beschäftigen 2022 weltweit über 150.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 160 Millionen Fluggäste (2022). In der Luftfracht werden in Deutschland jährlich ca. 5 Mio. Tonnen Fracht ein- und ausgeladen und die Luftfracht trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von ca. 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 520077-100
Telefax: +49 (30) 520077-111
http://www.bdl.aero

Ansprechpartner:
Julia Fohmann-Gerber
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 520077-116
E-Mail: julia.fohmann@bdl.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel