Die heiße und entscheidende Phase in den Offshore-Wind-Ausschreibungen 2023 hat damit jedoch erst begonnen: Jetzt wird sich zeigen, wie belastbar, attraktiv und zukunftsorientiert das Herzstück des Windenergie-auf-See-Gesetzes – das Ausschreibungsdesign – im vergangenen Jahr konzipiert worden ist. Sowohl an der starken Betonung der monetären Gebotskomponente – bei zentral- und nicht-zentral voruntersuchten Flächen – wie auch den Schwerpunkten der qualitativen Kriterien kam aus der Branche viel Kritik auf. Ob die Befürchtungen zutreffen, werden uns die kommenden Monate zeigen.
Die Bemühungen der Bundesnetzagentur, die qualitativen Kriterien in den vergangenen Monaten ausschreibungssicher und klar zu gestalten, begrüßen wir. Dies war jedoch auch absolut notwendig. Allerdings hätten wir uns von vornherein Kriterien gewünscht, die eine stärkere Differenzierbarkeit zwischen den Geboten ermöglichen und dabei innovations- und nachhaltigkeitsfördernd sind. Ein klimapolitisch sinnvolleres Kriterium wäre beispielsweise ein CO2-Fußabdruck gewesen, welcher insbesondere den Transport in der Produktion in den Fokus rückt. Dieses hätte zu einer effektiveren Stärkung des europäischen Standortes führen können.
Die Ausschreibungen 2023 stellen einen bedeutenden Gradmesser für die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland im Bereich der Offshore-Windenergie dar. Wir hoffen – trotz aller Bedenken – natürlich auf einen Erfolg. Im Nachgang zu den Ausschreibungen wird es zu einer Evaluation und voraussichtlich Überarbeitung der qualitativen Kriterien kommen müssen. Ob separat oder im Zuge der aufkommenden Diskussion um einen Industriestrompreismechanismus wird sich zeigen. Stiftungsseitig werden wir die Prozesse eng begleiten und als Ideengeber weiterhin Impulse setzen.”
Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE.
Hintergrund
Am 27. Februar 2023 hat die Bundesnetzagentur eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See mit 1.800 MW auf vier zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee gestartet. Die Flächen wurden bereits durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie voruntersucht. Neben dem Zuschlag nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem werden zum ersten Mal auch qualitative Zuschlagskriterien angewandt.
Mit der Verabschiedung der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes am 7. Juli 2022 wurde neben der Verankerung der neuen Ausbauziele (30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035, 70 GW bis 2045) auch ein zweigeteiltes Ausschreibungsdesign festgelegt. Bei zentral voruntersuchten Flächen kommen nun neben einer monetären Komponente auch qualitative Kriterien zum Tragen. So werden bis zu 60 Punkte für den Gebotswert sowie bis zu 35 Punkte für sogenannte qualitative Kriterien vergeben. Nicht-zentral voruntersuchte Flächen werden über ein Gebotsverfahren für eine gleitende Marktprämie auktioniert, bei mehreren Null-Cent-Geboten wird ein sogenanntes „dynamisches“ Gebotsverfahren durchgeführt.
Gebote können bis zum 1. August 2023 abgegeben werden.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als ein überparteilicher, überregionaler und sektorenübergreifender Thinktank zur Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber und Multiplikator. Gleichzeitig bündelt sie die verschiedenen Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft. Im Stiftungskuratorium sind sowohl wichtige Bundes- und Landministerien für den Offshore-Wind-Bereich wie auch Betreiber, Hersteller, Übertragungsnetzbetreiber, Zulieferer, Banken und Versicherungen vertreten.
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