Pro Jahr produziert Deutschland mehr als 6 Mio. Tonnen Kunststoffabfall. Ein Großteil hiervon sind Einwegverpackungen. Trotz der schon seit vielen Jahren geförderten Möglichkeiten des Kunststoffrecyclings hat sich die Abfallmenge in den letzten Jahren weiter vergrößert. Mit dem Einwegpfand für Getränkeverpackungen hat die Bundesregierung schon im Jahr 2003 einen weiteren Baustein einer Nachhaltigkeitsstrategie eingeführt, der Recyclingquoten erhöhen und Abfallmengen in einem wichtigen Teilbereich der Verpackungsindustrie reduzieren soll. Im letzten Jahr wurden die Regelungen der Pfandpflicht noch einmal verschärft und auch in 2023 und 2024 werden weitere Arten von Getränkeverpackungen mit der Pfandpflicht belegt.

Für den Verbraucher leicht erkennbar, sind Einweg-Pfandbehälter mit dem Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) versehen. Gleichzeitig dient das DPG-Pfandetikett der elektronischen Identifizierung von Pfandbehältern im Rahmen der Rücknahme an Leergut-Automaten. Entscheidend für das optische Scannen des Logos auf Dosen und Flaschen ist dessen exakte Größe bzw. seine genauen Proportionen. Darüber hinaus erfolgt der Druck des Pfandlogos in einer speziellen Farbe, die von der Optik des Leergutautomaten erkannt wird.

Mit einer Rückgabequote von mehr als 98 Prozent ist das Einwegpfandsystem ein messbarer Erfolg. Um die positiven Effekte auf das Kunststoffrecycling auszubauen, wird die Liste der Getränkearten, die ausschließlich in Einweg-Pfandbehältern angeboten werden dürfen, erweitert. Bis letztes Jahr zählten hierzu Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer sowie Erfrischungsgetränke, Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Milchmischgetränke mit mindestens 50 Prozent Milchanteil. In 2022 folgten alle Arten von Frucht sowie Gemüsesäften in PET-Flaschen und Sekt, Sektmischgetränke, Wein- und Weinmischgetränke in Dosen. Die finale Erweiterung erfolgt mit Beginn des Jahres 2024: Die Pfandpflicht gilt dann für alle Getränke in Verpackungen aus Kunststoff oder Metall, die nicht Teil eines Mehrwegsystems sind.

Mehr als 18 Mrd. Einwegflaschen und Dosen werden pro Jahr produziert und befüllt. Im Einweg-Pfandsystem entspricht dies einem Pfandbetrag von 4,5 Mrd. Euro. Bei Beträgen dieser Größenordnung ist der Bedarf an Systemen zur Absicherung gegen Missbrauch nachvollziehbar.

„Auf den ersten Blick erscheint es geradezu lächerlich einfach, das Pfandlogo zu fälschen und an den inzwischen flächendeckend vorhandenen Leergutautomaten schnellen Gewinn zu machen“, erklärt Maximilian Illert, Geschäftsführer der ILLERT GmbH & Co. KG. „Neben Maßnahmen zur Fälschungssicherung setzt die verantwortliche DPG vor allen Dingen auf Kontrolle durch Zertifizierung.“

Als Anbieter von Verpackungs- und Kennzeichnungslösungen wie Haft-Etiketten und Shrink-Sleeves ist die ILLERT GmbH & Co. KG von der DPG zertifiziert und damit zum Druck des Pfandlogos berechtigt. Im Rahmen des zweistufigen Zertifizierungsverfahrens wurde ILLERT Etiketten als DPG-Farbverwender zugelassen. Das Unternehmen aus dem hessischen Hanau hat hierzu im ersten Zertifizierungsschritt nachgewiesen, die infrastrukturellen Vorgaben der Zertifizierungsrichtlinie zu erfüllen. Im zweiten Schritt wird erstmals nach sechs und anschließend erneut alle 12 Monate ein Prozessaudit zum betrieblichen Farbmanagement durchgeführt.

„Der gesamte Prozess war sehr zeit- und arbeitsintensiv“, erinnert sich Illert. „Mit der Zertifizierung ist es uns jedoch nun möglich, unsere Kunden aus der Getränkeindustrie bei einem weiteren Prozessschritt zu unterstützen.“

Laut Angaben der DPG sind aktuell insgesamt 45 deutsche Unternehmen als DPG-Farbverwender zertifiziert. Darunter 9 Nachlabelhersteller, 4 Dosenhersteller und mit der ILLERT GmbH & Co. KG 32 Etikettendrucker.

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