„Wir prüfen die Berichte sehr genau und werden auch vor Ort Messungen vornehmen, ob die gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Wenn die Auflagen nicht erfüllt sind, werden wir alle verfügbaren Sanktionen ergreifen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
In den letzten Monaten haben die Netzbetreiber erkennbare Anstrengungen unternommen, um die Auflagen zu erfüllen und es wurden erhebliche Verbesserungen bei der Versorgung mit mobilem Breitband gemeldet. Zum Teil wurden temporäre mobile Standorte errichtet, die künftig durch Mobilfunkmasten ersetzt werden sollen. Es bleiben vereinzelt aber auch noch Lücken.
Angaben der Unternehmen
Nach eigenen Angaben haben alle drei Mobilfunknetzbetreiber die geforderte Versorgung von 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s je Bundesland erreicht. Auch die Verkehrswege im Sinne der Auflage seien nahezu vollständig mit 100 Mbit/s versorgt. Die auferlegte Verpflichtung zur Inbetriebnahme von jeweils 1.000 5G-Basisstationen sei überwiegend erreicht worden.
Allerdings fehlen auch noch vereinzelte Standorte, beispielsweise an Verkehrswegen und insbesondere in Tunneln. Nach Ansicht der Mobilfunknetzbetreiber konnten diese Standorte nicht fristgerecht fertig gestellt werden, weil Genehmigungen fehlten, die Mitwirkung Dritter erforderlich war, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Mobilfunkstandorte fehlte oder auch Naturschutzaspekte gegen einen Ausbau sprechen.
Nach eigenen Angaben hat der Neueinsteiger 1&1 im Dezember 2022 ein 5G-Mobilfunknetz für die öffentliche Endkundennutzung in Betrieb genommen, allerdings wurde die Versorgungsauflage zu Inbetriebnahme von 1000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht. Auch hierfür wurden Verzögerungsgründe vorgetragen. 1&1 will das Ziel in diesem Jahr erreichen.
Überprüfung durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird insbesondere die vorgetragenen Verzögerungsgründe prüfen. Hierbei werden auch stichprobenartige Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur erfolgen.
Im Jahr 2022 überprüfte der Prüf- und Messdienstes die Mobilfunkversorgung der Netzbetreiber bereits stichprobenartig auf einer Fläche von rund 15.000 km² und einer Messfahrstrecke von rund 50.000 km. Entlang der Bundesautobahn A7 wurde außerdem die Mobilfunkversorgung in beiden Richtungen mit einer Gesamtfahrstrecke von rund 2.000 km messtechnisch erfasst.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung entscheidet die Bundesnetzagentur über die Erfüllung der Versorgungsauflage und prüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind damit die Versorgungsziele erreicht werden. Die Prüfungen sollen im März abgeschlossen werden.
Hintergrund Versorgungsauflagen
Die Bundesnetzagentur hat in der Zuteilung der im Jahr 2019 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 98% der Haushalte bundesweit, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit einer Mindestdatenrate von 100 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten. Für 1&1 gelten gesonderte Versorgungsauflagen.
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