Ziel der Bundesregierung ist, dass Gaskunden angesichts der in diesem Jahr rasant gestiegenen Ausgaben für Erdgas im Dezember 2022 mehr Geld zur Verfügung steht. badenova unterstützt dieses Vorgehen, auch wenn die Dezemberentlastung unternehmensintern einen erheblichen Aufwand bedeutet, da die Zahlungsläufe aller betroffenen Kunden angepasst werden müssen. Zudem ruft badenova Kunden weiterhin dazu auf, auch im eigenen finanziellen Interesse den jeweiligen Gasverbrauch möglichst weit zu reduzieren.
Die Entlastung durch Wegfall des Dezember-Abschlags ist für Gaskunden abhängig von der gewählten Zahlungsvariante. Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts unternehmen. Der Dezember-Abschlag wird nicht eingezogen. Kunden, die den Abschlag überweisen oder per Dauerauftrag leisten, müssen die Zahlung für Dezember selbst aussetzen. Der Dezember-Abschlag hat die Fälligkeit 15. Dezember 2022 oder 30. Dezember 2022. Dieser Abschlag ist nicht zu zahlen. Aber auch wenn Kunden nichts unternehmen oder die Aussetzung vergessen, erhalten sie die ihnen zustehende Soforthilfe, allerdings erst im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung, die den Dezember 2022 beinhaltet. Weitere Antworten auf eventuelle Fragen, zum Beispiel welcher Verbrauch herangezogen wird, finden Kunden im Internet auf der eigens eingerichteten Service-Seite badenova.de/soforthilfe-erdgas
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