Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft mahnt Planungssicherheit für die Industrie bei den sogenannten Individuellen Netzentgelten an (sogenannte 7.000-Stunden-Regel nach § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung). Das Jahr neigt sich bereits seinem Ende zu, daher muss jetzt schnell für Klarheit gesorgt werden. Die 7.000-Stunden-Regel kann dabei Unternehmen entlasten, die einen besonders hohen Stromverbrauch in ihrer Produktion aufweisen und derzeit besonders unter den enorm gestiegenen Energiepreisen leiden.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK: „Ein Festhalten an den strikten Regelungen zur 7.000-Stunden-Regel würde völlig falsche Anreize setzen, den Energieverbrauch erhöhen und Unternehmen bestrafen, die in der aktuellen Situation ihren Stromverbrauch senken und wie gefordert Energie einsparen. Die betroffenen Industriebetriebe brauchen jetzt endlich Planungssicherheit.“
Es besteht weithin Einigkeit, dass eine temporäre Ausnahme bei der Festsetzung der individuellen Netzentgelte in der aktuellen Situation dringend notwendig ist. Die energieintensive Industrie begrüßt das Ende August eingeleitete Verfahren der Bundesnetzagentur zur Konsultation zu Ausnahmeregelungen bei den individuellen Netzentgelten ausdrücklich. Allerdings gab es verschiedene Auffassung zur genauen Ausgestaltung und Umsetzung der angestrebten Regelungen. Insbesondere bei der Nachweispflicht und dem Bezugsjahr besteht aus Sicht des VIK Nachbesserungsbedarf. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass viele Unternehmen, die einen Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben, eine stromintensive Industrieproduktion betreiben. Die Produktionsdrosselung dieser Unternehmen ist auch auf die derzeit hohen Strompreise und damit mittelbar auf die Gaspreise und Gasknappheit zurückzuführen. Die hohen Strompreise wiederum sind vor allem durch den kostenintensiven Einsatz von Gaskraftwerken als preissetzende Einheit bedingt. Die Reduzierung stromintensiver Industrieproduktion verursacht daher eine Gasverbrauchsreduktion im Kraftwerksbereich. Dieser mittelbare Effekt sollte einer unmittelbaren Gaseinsparung im Unternehmen gleichgestellt werden. Die Unternehmen brauchen hier schnell Rechtssicherheit, so der VIK.
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