Als Verhandlungserfolg wertet der FVH-Geschäftsführer, dass die Frist für die Zertifizierung auf 2024 verschoben wurde und damit den Unternehmen ein Jahr Zeit zur Zertifizierung gegeben wird. Kritisch bleibe aber neben der Zertifizierungspflicht, dass in der zum BEHG zugehörigen Berichterstattungsverordnung der Biomasseanteil für Altholz mit nur 90% angegeben werde. „Ein undifferenzierter pauschaler Anteil von nur 90 % Biomasse im Altholz ist viel zu niedrig und sachlich falsch. Wir fordern hier dringend eine Differenzierung nach Altholzkategorien und eine Anpassung des Wertes, um zu vermeiden, dass ein CO₂-Preis fällig wird, wo keine fossilen CO ₂-Emissionen entstehen. Das BEHG darf nicht zur Einnahmenmaximierung des Staates durch die Hintertüre führen.“, so Bücheler.
Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.
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