„In der aktuellen Situation muss es das oberste Gebot sein, dass in Kraft-Wärme-Kopplung betriebene Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen jede mögliche Kilowattstunde (kWh) Strom einspeisen. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission, alle Einnahmen oberhalb von 18 Cent pro kWh Strom abzuschöpfen, ist jedoch das genaue Gegenteil zu befürchten. Biomasseanlagen weisen vergleichsweise hohe Betriebskosten auf. Seit Jahren sind sie darüber hinaus mit steigenden technischen Anforderungen und entsprechendem Investitionsbedarf sowie allgemein steigenden Preisen für Reparaturen, Wartung und Anlagentechnik konfrontiert. Zudem haben die Betreiber von Biogasanlagen in die verstärkte Flexibilisierung der Energieproduktion investiert, um zukünftige Energiemärkte bedienen zu können. Deshalb lag schon vor einigen Jahren die zugrundeliegende Kostenstruktur vieler Anlagen nahe an der von der Kommission vorgeschlagenen Kappungsgrenze. Seit der aktuellen Energiekrise sind die Preise für landwirtschaftliche Ressourcen und Kraftstoffe bekanntermaßen sehr stark angestiegen, so dass die Anlagen nun auch mit sehr hohen Brennstoffkosten zu kämpfen haben. Den Anlagen die grundsätzliche Möglichkeit zu nehmen, die durch die Krise verursachten höheren Brennstoffkosten durch zusätzliche Erlöse auf dem Strommarkt zumindest teilweise zu kompensieren, würde zu einem starken Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse führen sowie zu einer massiven Investitionsunsicherheiten bei den Betreibern. Dies konterkariert die gestern noch einmal bekräftigte Absicht der Bundesregierung, mehr Biogas in den Markt zu bringen, sowie die im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbauziele für erneuerbare Wärme.
Es ist zwar ein Hoffnung machendes Zeichen, dass Biomethan laut Kommission von der Kappung ausgenommen werden soll, weil Biomethan Flexibilität bereitstellt und als Erdgassubstitut zur Verfügung steht. Aber mit der gleichen Logik sollten auch andere Bioenergieanlagen wie Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen mit direkter Verstromung ausgenommen werden. Biomasselager und die Gasspeicher an Biogasanlagen sind ebenso Energiespeicher und können flexibel und saisonal Energie zur Verfügung. Folglich leisten auch sie einen unverzichtbaren Beitrag zu Substitution von fossilem Erdgas und dämpfen so die Energiepreise. Der Anreiz in die Bereitstellung eben dieser Flexibilität zu investieren ist der mögliche Mehrgewinn am Spotmarkt in Zeiten, wo weniger Strom aus Wind- und Solaranlagen eingespeist wird und Preise über dem Durchschnitt liegen. Mit einer Obergrenze von 18 ct/kWh verlieren die Anlagen damit den finanziellen Anreiz für eine flexible Fahrweise. Das kann nicht im Sinne der Energiesicherheit sein und muss bei der nationalen Umsetzung der Vorschläge der EU unbedingt berücksichtigt werden.“
Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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