Die Gasbeschaffungsumlage zur Stabilisierung der Importeure von russischem Erdgas wird sich zunächst auf 2,419 ct/kWh belaufen. Das gab der marktgebiets-verantwortliche THE heute auf seiner Internetseite bekannt. Damit müssen beispielsweise Familien in einem typischen Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch im Jahr mit Mehrbelastungen in Höhe von ca. 484 Euro (exkl. MwSt) im Jahr rechnen. Die Umlage soll ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden und kann alle drei Monate durch die THE angepasst werden.

Aus Sicht des bne hat die Bundesregierung mit der Umlage einen aufwändigen und zudem nicht ausgewogenen Weg eingeschlagen, um die angeschlagenen Gasimporteure zu stützen. Erstens ist die gewählte Lösung unnötig bürokratisch. Die Abrechnung der Umlage führt zu deutlichem Mehraufwand bei den Energielieferanten. Dies wird die Preise zusätzlich in die Höhe treiben.

„Der Staat sollte der Einfachheit halber die Gasimporteure direkt aus dem Bundeshaushalt unterstützen. Stattdessen wird maximale Bürokratie erzeugt“, kommentiert Robert Busch, bne-Geschäftsführer. „Dies zeigen auch die aktuellen Anstrengungen der Bundesregierung, eine Mehrwertsteuerbefreiung der Umlage europarechtlich zu erwirken. Man kann sich vorstellen, was es bedeutet nun auf die Schnelle nicht nur die Umlage, sondern auch zwei unterschiedliche MwSt-Positionen ausweisen zu müssen.“

Zweitens beseitigt der gewählte Weg das Insolvenzrisiko nicht. Es ist nicht weg, sondern nur woanders, nämlich bei den Verbrauchern. Die durch die Umlage weiter steigenden Energiekosten werden viele Haushalte und Unternehmen an die Belastungsgrenze und darüber hinausbringen. „Die Bundesregierung muss hier dringend noch den Umgang mit drohenden Zahlungsausfällen regeln“, betont Busch.

Hintergrund

Die Umlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wird erhoben, um die erhöhten Beschaffungskosten von betroffenen Gasimporteuren finanziell auszugleichen und diese laut Bundeswirtschaftsministerium fair auf viele Schultern zu verteilen.

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