- Im Straßenverkehr dürfen Kopfhörer die akustische Wahrnehmung der Umgebung nicht einschränken
- Sicherheitsexperten weisen auf Unfallrisiken hin
- Innovative Kopfhörer sollen Verkehrssicherheit erhöhen
Nicht nur „Augen auf“, sondern auch „Ohren auf“ gilt als Maxime im Straßenverkehr. Denn um sich als Autofahrer, Radler oder Fußgänger sicher zu orientieren, ist das Gehör wichtig. Aus genau diesem Grund warnen ja alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Elektroautos und Hybridfahrzeuge beim Rangieren und langsamer Fahrt mit künstlich erzeugtem Geräusch statt Motorsound. Sondersignale wie das Martinshorn von Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen und anderen Hilfsorganisationen wirken ebenfalls akustisch. Ist es also verboten, im Verkehr Kopfhörer zu tragen, um seine Lieblingsmusik, Podcasts oder Hörbücher zu genießen? Ganz so konsequent regelt es in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Hier heißt es lediglich in Paragraf 23 („Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“): „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Somit: Auf keinen Fall darf man mit aufgesetzten Kopfhörern und hoher Lautstärke am Straßenverkehr teilnehmen. Am besten ist es daher, ganz auf Kopfhörer zu verzichten. Das gilt gerade für Modelle, die beidseitig im Ohr getragen werden oder die Ohren komplett umschließen, hier insbesondere alle Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen. Auf der anderen Seite können aber Kopfhörer als Freisprechanlage genutzt werden, um Telefonie und andere Funktionen per Sprache zu steuern. Das hilft Autofahrern, die im selben Paragrafen der StVO formulierte Forderung zu erfüllen, dass der Fahrer „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen [darf], wenn […] hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“
Die GTÜ mahnt vor diesem Hintergrund zum eigenverantwortlichen und sicherheitsbewussten Umgang mit Kopfhörern im Straßenverkehr – dazu gehört die Wahl eines schalldurchlässigen Modells und eine nicht zu hohe Lautstärke. Dies gilt nicht nur am Steuer eines Autos, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Kritisch werden können Kopfhörer vor allem bei einem Unfall: Wer deswegen mit eingeschränkter akustischer Wahrnehmung unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, dem kann eventuell eine Teilschuld zugewiesen werden. Die Auswirkungen reichen dann womöglich bis zu eingeschränkten Versicherungsleistungen. Stellt eine Polizeikontrolle fest, dass ein Fahrer wegen zu lauter Kopfhörer sein Umfeld nicht ausreichend wahrnehmen kann, wird üblicherweise ein Bußgeld von 10 Euro verhängt.
Der Ablenkungseffekt gerade von lautem Musikhören mit Kopfhörern lässt sich wissenschaftlich belegen. Physikalisch ist hier der sogenannte Maskierungseffekt entscheidend. Er beschreibt, wie die vielfältigen Frequenzen einer Musikaufnahme ähnliche Umgebungsgeräusche überlagern. Psychologisch zählt der „Auditory Bubble Effect“. Damit wird beschrieben, wie sich Konsumenten von Musik in eine eigene Aufmerksamkeitsblase zurückziehen.
Innovation könnte Änderungen herbeiführen. Denn intelligente, mit Smartphone oder Smartwatch gekoppelte Kopfhörer steigern womöglich künftig im Straßenverkehr die Sicherheit sogar. So wurde im Juli 2022 über ein neues Patent des amerikanischen Herstellers Apple berichtet: Eine neuartige Technik könnte kritische Situationen im Straßenverkehr frühzeitig erkennen und den Nutzer zum Beispiel durch Unterbrechen der Wiedergabe akustisch warnen. Werden solche Lösungen verwirklicht, dann wandeln sich Kopfhörer im Straßenverkehr vielleicht vom Risiko zur Chance.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 5.000 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an über 10.400 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.
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