Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) will die Regierung besondere Härten abfedern und für Unternehmen existenzbedrohende Situationen verhindern. Die Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) elektronisch zu stellen.
Die drei Förderstufen des EKDP
Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich in drei Förderstufen nach der Betroffenheit der Unternehmen. Die Förderstufen sind gestaffelt nach
- Branche,
- Zuschussquote,
- Maximalbeträge und
- einem eventuellen Betriebsverlust.
Die Zuschüsse laufen ebenfalls gestaffelt bis zum 31. August 2022, zum 28. Februar 2023 und zum 29. Februar 2024. Beobachter erwarten eine Aufstockung des Gesamtvolumens von fünf Milliarden Euro und eine längere Laufzeit – je nach Entwicklung der Situation.
Wie hoch die Zuschüsse für die Betriebe sind
Zuschüsse gibt es nur für den Teil der Energiekosten, der das Doppelte des Vorjahresbetrags überschreitet.
- 30 Prozent der Preisdifferenz übernimmt der Staat bis zu einer Obergrenze von zwei Millionen Euro.
- Weist ein Unternehmen in dem jeweiligen Monat zusätzlich einen Betriebsverlust auf, steigt der Zuschuss auf 50 Prozent der Preisdifferenz. Dann gilt eine Obergrenze von 25 Millionen Euro.
- 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die Verluste schreiben und aus einem besonders hart getroffenen Wirtschaftszweig kommen. Dazu zählen die Chemie-, Glas-, Stahl-, Metall- und die Keramikindustrie.
Grundbedingung für die Zahlungen in allen drei Stufen ist, dass die Geschäftsführung keine Bonuszahlungen erhält.
Kritik an der Regelung
Kritiker bemängeln fehlende Anreize zum Energiesparen und dass die Subventionen den Umstieg auf erneuerbare Energien behindern. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck versucht dies zu entkräften. Zuschüsse für verbrauchtes Erdgas in den Fördermonaten Juli bis September gibt es nur für 80 Prozent der Menge, die das Unternehmen im Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
„Die Hilfen sind richtig“, meint Ecovis-Unternehmensberater Thomas Born in Rostock. „Ohne diese Zuschüsse müssten viele energieintensive Betriebe zusperren, weil sie die Kosten nicht in der tatsächlichen Höhe weitergeben können.“
Frist: Anträge bis 31.08.2022 stellen
Betroffene Unternehmen können bis spätestens 31. August 2022 Anträge auf Zuschüsse beim BAFA stellen. „Bei der Antragsfrist gibt es eine Besonderheit: Sind Anträge zwar fristgerecht gestellt, aber nicht vollständig, lehnt sie das BAFA ab. Daher sollten sich Unternehmen unbedingt beeilen und die Anträge sehr sorgfältig stellen“, rät Unternehmensberater Born, denn das Antragsverfahren ist zeitaufwendig.
Merkblatt und Antragsformulare gibt es hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html
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