Leistungsverzeichnisse (LV) spielen bei der Auftragsvergabe im Bauwesen eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, die Bauleistungen präzise zu beschreiben. Je klarer die Leistungen beschrieben sind, umso weniger Interpretationsspielraum gibt es später bei der Realisierung der Bauvorhaben.

Was versteht man unter einem Leistungsverzeichnis?

Leistungsverzeichnisse (LV) sind prinzipiell eine Zusammenfassung aller Leistungen, die im Rahmen eines Auftrages zu erbringen sind. Diese können zwecks Übersichtlichkeit hierarchisch gegliedert sein und enthalten eine umfassende, eindeutige und vollständige Beschreibung aller auszuführenden Leistungen.

Bei einem Leistungsverzeichnis kann es sich:

  • um eine Ausschreibung handeln, die von einem Auftraggeber mit den gewünschten Leistungen erstellt wurde, oder
  • um ein Angebot z.B. eines Bauausführenden oder
  • um einen Nachtrag während der Erbringungsphase.

Während im privaten, nicht öffentlichen Bereich die Leistungsverzeichnisse frei (mit individuellen Texten) gestaltet werden, muss ein Leistungsverzeichnis z. B. bei einer öffentlichen Ausschreibung nach bestimmten Regeln erstellt werden. Je nach Auftraggeber, Leistung und Auftragswert gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen, z. B.:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A),
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder
  • Norm für die Kostenplanung im Bauwesen (DIN 276).

Für das Format des Leistungsverzeichnisses gibt es keine EU-Richtlinie, so dass diese dem LV-Ersteller obliegt. In der Praxis hat sich hierfür das GAEB-Format durchgesetzt.

Das Vergaberecht und die Rolle von Leistungsverzeichnissen

Das Vergaberecht regelt das komplette Vergabeverfahren von der Bekanntmachung, über den Versand der Vergabeunterlagen bis hin zur Prüfung der Angebote und Zuschlagserteilung.
Das Leistungsverzeichnis ist dabei nur ein kleiner Bestandteil.
Wenn Sie mehr über das Vergabeverfahren wissen möchten, insbesondere, was sich durch die Einführung der eVergabe rechtlich alles geändert hat, nehmen Sie doch einfach an dem von der T&T Datentechnik GmbH angebotenen Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs teil.

Was beinhaltet ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis besteht aus verschiedenen Elementen:

  • Gliederungen (Lose oder Gruppen/Titel),
  • Positionen und
  • Sonstigen Elementen (z. B. Vertragliche Regelungen, Ausführungsbeschreibungen usw.).

Die häufigsten Fehler werden bei der LV-Gliederung oder in der Verwendung von Positionsarten gemacht und ziehen Fehler bzw. Mehraufwand bei der Angebotsbearbeitung nach sich.
Möchten Sie wissen, was zum Beispiel der Unterschied zwischen einem Los und einem Titel ist, oder der Unterschied zwischen Alternativ- und Eventualpositionen, können Sie an dem Online-GAEB-Basisseminar Teil 1teilnehmen.

Was ist eine Position im LV?

Die Teilleistung in einem Leistungsverzeichnis wird Position genannt. Sie besteht aus einer Positionsnummer (Ordnungszahl; kurz OZ), einer Menge, einer Einheit, einem Kurz- und Langtext sowie optional einem Preis.

Es gibt über 10 verschiedene Positionsarten (z. B. Normalposition, Bedarfsposition usw.), die miteinander auch noch kombiniert werden können (z. B.: eine Pauschalposition als Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag mit Leit- und Unterbeschreibung). Wenn Sie die wichtigsten Positionsarten und Beschreibungsformen sowie deren Anwendungen kennenlernen wollen, können Sie an dem Online-GAEB-Basisseminar Teil 2 teilnehmen.

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Wer das Leistungsverzeichnis erstellt, hängt vom Inhalt ab.
Handelt es sich um eine Ausschreibung, dann wird diese in der Regel von dem Auftraggeber selbst bzw. seinen Bevollmächtigten (Planer, Architekten usw.) erstellt.
Handelt es sich um ein Angebot (ohne vorherige Ausschreibung), wird es von dem (Bau-) Ausführenden erstellt.
Der Nachtrag wird in der Regel vom Auftragnehmer erstellt und zur Beauftragung an den Auftraggeber übersandt.

Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen

Wenn bei Ausschreibungen jeder sein eigenes Format (Word, Excel, pdf usw.) verwendet, kommt es oft zu Kommunikationsproblemen. Für eine einheitliche und vereinfachte Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen hat sich deshalb in der Praxis das GAEB-Format durchgesetzt.
Da es mittlerweile 3 verschiedene GAEB-Formate gibt, ist es umso wichtiger, eine Software zu verwenden, die den kompletten GAEB-Standard unterstützt, wie beispielsweise der von der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigsfelde entwickelte GAEB-Konverter.

Wie schreibt man ein Leistungsverzeichnis?

Leistungsverzeichnisse können manuell (mit freien individuellen Texten) oder mit Hilfe von Standardtexten (z. B. aus dem Standardleistungsbuch STLB oder dem Standardleistungskatalog für Straßen- und Brückenbau STLK) erstellt werden.
Mit dem GAEB-Konverter können Sie schnell und einfach beide Varianten realisieren.

Einfache Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen mit dem GAEB-Konverter

Die Software "GAEB-Konverter" unterstützt nicht nur den kompletten GAEB-Standard, sondern hat einen Eingabeassistenten integriert, der Ihnen die auszufüllenden Pflichtfelder entsprechend des gewählten GAEB-Formats gelb markiert, so dass bereits bei der Erfassung der Leistungsverzeichnisse auf GAEB-Konformität geachtet wird.

Oftmals liegen die Ausschreibungstexte bereits in anderen Formaten (wie Word oder Excel) vor, so dass lediglich geklärt werden muss, wie die Word-Texte oder Excel-Daten ins GAEB-Format konvertiert werden können. Auch hierfür können Sie den „GAEB-Konverter“ nutzen. Er kann insgesamt 9 verschiedene Formate einlesen und dadurch Zeit und Geld sparen.

Liegen Ihre Ausschreibungstexte als Datenbank (Access, SQL, ODBC) vor, können Sie diese im „GAEB-Konverter“ einbinden und direkt für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen nutzen. Das gleiche gilt auch für die Ausschreibungstexte des Standardleistungsbuches. Auf diese Texte können Sie sowohl offline (CD) als auch online direkt vom GAEB-Konverter zugreifen. Selbst Ausschreibungstexte des STLK (Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau) importieren Sie ganz einfach über "Datei > öffnen".

Wie genau die LV-Erstellung im GAEB-Konverter funktioniert, erfahren Sie in den nachfolgenden Youtube-Videos:

Das LV auf Korrektheit prüfen

Voraussetzung für einen reibungslosen Datenaustausch ist die Einhaltung des GAEB-Standards.
Der GAEB-Konverter hat für diese Anforderung sowohl den Eingabeassistenten als auch ein Prüfmodul (GAEB-Tester) integriert.

Bei der Ausgabe der Ausschreibung in eine GAEB-Datei (z.B. *.d83) wird diese nochmals abschließend durch den GAEB-Tester auf GAEB-Konformität geprüft, z.B. ob alle Positionsarten richtig gewählt wurden, ob die Hierarchie und damit verbunden die Ordnungszahlen korrekt sind, so dass Sie sich als LV-Ersteller sicher sein können, tatsächlich eine GAEB-konforme Datei erstellt zu haben.

Der GAEB-Tester erstellt für Sie ein ausführliches Fehlerprotokoll. Ein Doppelklick auf die Meldung springt zu der Fehlerstelle und ermöglicht Ihnen die Korrektur.

Leistungsverzeichnis – Muster zum Download

Eine kostenlose 7-Tage-Vollversion der Software „GAEB-Konverter“ mit integrierten Musterdateien können Sie sich von der Homepage der T&T Datentechnik GmbH www.gaeb-tools.de direkt herunterladen, installieren und testen.
Mit der Installation des GAEB-Konverters stehen Ihnen im Verzeichnis:
C:Programme (x86)GAEB-Konverter 10Beispieldateien
verschiedenste Muster- und Beispieldateien zum Testen zur Verfügung.

Darüber hinaus finden Sie in der Projektdatenbank des GAEB-Konverters ein Beispiel-LV, welches alle wesentlichen Elemente und Positionen eines Leistungsverzeichnisses enthält. In den Langtexten der Positionen werden zusätzlich die Merkmale der entsprechenden Positionsart aufgezeigt.

20%-Sommeraktion der T&T Datentechnik GmbH in Ludwigsfelde

Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe (eVergabe) zur Pflicht geworden.
Immer häufiger werden deshalb die Ausschreibungen im GAEB-Format erstellt.
Seien Sie bereit und nutzen Sie die von der T&T Datentechnik GmbH angebotene Sommeraktion:

Startpaket für 79,20 Euro netto
(statt 99,00 Euro netto)

Startpaket + Modul „GAEB-Tester“ für 158,40 netto
(statt 198,00 Euro netto)

Beide Angebote sind vom 01.07. – 31.08.2022 gültig!
(mehrere Rabattaktionen sind nicht kombinierbar.) Mit dem Startpaket können Sie GAEB90-Dateien erstellen, einlesen und bearbeiten (verpreisen).
Der "GAEB-Tester" prüft jede eingelesene und auch ausgegebene Datei auf GAEB-Konformität und erstellt für Sie ein ausführliches Fehlerprotokoll.
(siehe Video "GAEB-Dateien prüfen und korrigieren")
Nichts ist beruhigender als das Gefühl, alles korrekt erstellt oder ausgefüllt zu haben!

Für eine Bestellung nutzen Sie einfach das Bestellformular der T&T Datentechnik GmbH.

Über die T&T Datentechnik GmbH

Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung mit GAEB-Software im Bauwesen

Die T&T Datentechnik GmbH ist seit 1990 als Softwareentwickler und Dienstleister im Bauwesen tätig. Schwerpunkt ist die Softwareentwicklung im Bereich GAEB-Datenaustausch.

Unsere GAEB-Software ist sowohl für kleine Firmen als auch für größere Handwerksunternehmen und Konzerne ein ideales Werkzeug für die Erstellung, Bearbeitung und Konvertierung von GAEB-Dateien im AVA-Bereich (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung). Anhaltend arbeiten wir bis heute an der Optimierung unserer GAEB-Software, um sie an die neuen Anforderungen der Branche, des Gesetzgebers und unserer Kunden anzupassen.

Unser Tätigkeitsprofil umfasst:
– Entwicklung von Software für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
– Schulung im Bereich GAEB-Datenaustausch
– Konzeption, Anpassung und Schulung des CRM-Systems Cobra
– Dienstleistung in GAEB-konformer LV-Erstellung, Prüfung, Korrektur und Konvertierung
– Anpassung unserer Software an individuelle Kundenwünsche

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