Zudem plant die EU-Kommission im Genehmigungsprozess die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie Speicher und Netzanschlüsse europaweit als von überragendem öffentlichen Interesse zu definieren. Dadurch sollen diese Anlagen deutlichen schneller realisiert werden. Die Zeitspannen für die Genehmigung, die die EU Kommission hier festlegt (ein Jahr für Projekte in designierten „Go-To-Areas“, zwei Jahre in anderen Gegenden) stehen allerdings besonders im Netzausbau in starkem Gegensatz zu den heute realen Zeitrahmen. „Für wirkliche Beschleunigungen müssen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren dringend weiter verschlanken, standardisieren und digitalisieren“, so Kuhlmann.
Teil des Pakets sind auch Vorschläge, um die bereits im März dieses Jahres vorgeschlagenen ambitionierteren Ziele zum Ausbau von erneuerbarem Wasserstoff und dessen Derivaten zu erreichen. Konkret setzt REPowerEU das Ziel, bis 2030 10 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff im Inland zu produzieren und 10 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff zu importieren. Wichtig ist zudem, dass für die Beschleunigung von Wasserstoffprojekten zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro über den Horizon Europe-Rahmen bereitgestellt werden sollen und die Kommission sich verpflichtet, die Bewertung der ersten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) bis zum Sommer abzuschließen. „Der aktuelle Krieg Russlands erhöht die Dringlichkeit des Aufbaus einer grünen Wasserstoffwirtschaft. Wir müssen bei dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft viel schneller agieren und die Rahmenbedingungen dafür optimal gestalten. Zur Erhöhung der regulatorischen Sicherheit für den Wasserstoff-Markthochlauf sei auch die Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts zu Art. 27 der überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zur Spezifizierung der Strombezugskriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff zentral“, so Kuhlmann abschließend.
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