Durch die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts haben Wohnungseigentümer künftig Anspruch darauf, dass ein nachweislich "zertifizierter Verwalter" für die Verwaltung ihrer Immobilie bestellt wird. Die Neuregelung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) führt in § 26a WEG hierzu erstmals den "zertifizierten Verwalter" ein: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert hat.

Mit "Verwalter" gemeint sind dabei unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung befasste Personen. In der Praxis sind das diejenigen, die die Eigentümerversammlungen leiten und außerhalb der Versammlung als Verwalterin oder Verwalter beispielsweise Entscheidungen über Reparaturen oder andere Instandsetzungsmaßnahmen treffen.

Nicht betroffen sind Mitarbeiter des Facility Managements, wie beispielsweise Hausmeister oder Führungskräfte, die ausschließlich Leitungsaufgaben in Immobilienverwaltungsunternehmen wahrnehmen.

Bestellung eines zertifizierten Verwalters soll zur Regel werden

Soweit die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beziehungsweise Sondereigentums nicht durch eine andere Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt ist, müssen Letztere nach dem neuen WEG künftig eine "ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung" beschließen. Dazu zählt insbesondere auch die Bestellung eines "zertifizierten Verwalters".

Diese Regelung greift ab dem 1. Dezember 2022. Es gibt aber auch Ausnahmen und Übergangsregelungen: Verwalter, die bereits am 1. Dezember 2020 für eine bestimmte Eigentümergemeinschaft tätig waren, gelten dieser gegenüber bis zum 1. Juni 2024 als "zertifizierte Verwalter". Außerdem sind Immobilienkaufleute und Absolventen eines Hochschulstudiums mit einschlägigen Berufsbildern einem "zertifizierten Verwalter" gleichgestellt.

Darüber hinaus gilt: Wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und/oder weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer dies ausdrücklich verlangen, kann auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verzichtet werden.

Prüfung ab Herbst möglich

Mit der IHK-Prüfung erbringt eine Verwalterin/ein Verwalter den Nachweis, dass er oder sie über die für diese Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Angeboten werden Prüfungen voraussichtlich ab August/September 2022. Zuvor erstellt die DIHK-Bildungs-gGmbH gemeinsam mit Fachleuten aus der Praxis die Prüfungsaufgaben. Grundlage ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan "Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz", in dem der DIHK gemeinsam mit einem Expertengremium und drei Fachverbänden der Immobilienwirtschaft die Lernziele zusammengefasst hat.

Den neuen Rahmenplan finden Sie auf der Homepage des DIHK.

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