AB wird ihr bestehendes Implantat HiRes Ultra, ebenfalls kompatibel mit Kernspinntomographien bis zu einer Feldstärke von 1,5T, sowie das entsprechende Zubehör weiterhin in Deutschland anbieten. Falls die Verpflichtung zur Unterlassung von Med-El durchgesetzt wird, erwartet Sonova einen negativen Einfluss auf den jährlichen Umsatz in Euro im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbereich.
Nach sorgfältiger Prüfung kommt AB zum Schluss, dass das von Med-El geltend gemachte Patent nicht verletzt und/oder nicht rechtsbeständig ist. Obwohl das endgültige Ergebnis des Patentstreits noch aussteht, ist AB weiterhin davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist und verteidigt entschieden ihre Position und ihr geistiges Eigentum vor Gericht. AB ist in keiner Weise mit dem Urteil einverstanden und hat dagegen Berufung eingelegt. In diesem Zusammenhang wird AB beim Berufungsgericht beantragen, die Vollstreckung aus dem Urteil einstweilen einzustellen.
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Diese Medienmitteilung enthält Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistung gewähren. Diese Aussagen widerspiegeln die Auffassung des Managements über zukünftige Ereignisse und Leistungen des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die sich aus – aber nicht abschliessend – zukünftigen globalen Wirtschaftsbedingungen, Devisenkursen, gesetzlichen Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie anderen Faktoren, die ausserhalb Sonovas Kontrolle liegen, ergeben könnten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten oder erwarteten Ergebnissen abweichen. Jede vorausschauende Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie gemacht wurde. Sonova übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren.
Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON, Valoren-Nr. 1254978, ISIN: CH0012549785) sind seit 1994 an der SIX Swiss Exchange kotiert. The securities of Sonova have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “U.S. Securities Act”), or under the applicable securities laws of any state of the United States of America, and may not be offered or sold in the United States of America except pursuant to an exemption from the registration requirements under the U.S. Securities Act and in compliance with applicable state securities laws, or outside the United States of America to non-U.S. Persons in reliance on Regulation S under the U.S. Securities Act.
Sonova ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Lösungen rund um das Thema Hören: von persönliche Audiogeräten und drahtlosen Kommunikationslösungen über audiologische Dienstleistungen bis hin zu Hörgeräten und Cochlea-Implantaten. Die 1947 gegründete Gruppe hat ihren Hauptsitz in Stäfa in der Schweiz.
Sonova ist in vier Geschäftsfeldern tätig – Hörgeräte, Audiological Care, Consumer Hearing und Cochlea-Implantate. Die Gruppe ist im Markt durch die Kernmarken Phonak, Unitron, AudioNova, Sennheiser (unter Lizenz) und Advanced Bionics sowie regional etablierte Marken vertreten. Über ein breites globales Vertriebsnetzwerk betreut Sonova eine stetig wachsende Anzahl von Kunden in mehr als 100 Ländern.
Im Geschäftsjahr 2020/21 erzielte die Gruppe einen Umsatz von CHF 2,6 Mrd. sowie einen Reingewinn von CHF 585 Mio. Die mehr als 15’000 Mitarbeitenden von Sonova verfolgen gemeinsam eine Vision – eine Welt zu schaffen in der jeder in den Genuss des Hörens kommt.
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