Am 1. Januar 2021 waren 2,52 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kfz-Anhänger mit einem Saisonkennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert (siehe Tabelle). Seit seiner Einführung ist die Anzahl kontinuierlich gestiegen und hat gegenüber dem 1. Januar 2020 um +1,4 Prozent (rund 34.000) zugenommen.

Bei den Personenkraftwagen (Pkw) war ein Anstieg gegenüber dem 1. Januar 2020 von gut 25.000 Saisonkennzeichen zu verzeichnen. Die Krafträder legten um knapp 7.000 zu.

Die Krafträder machten mit 1,36 Millionen erneut die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus. Damit hatten sie einen Anteil von 53,8 Prozent an allen Saisonkennzeichen, gefolgt von den Pkw mit 39,0 Prozent. Rund 60 Prozent aller Pkw sind dabei Cabrios oder Wohnmobile.

43,6 Prozent aller Saisonkennzeichen wurden für sieben Monate (2017: 43,8 %; 2013: 44,5 %), 32,6 Prozent für acht Monate (2017: 32,1 %; 2013: 30,7 %) und 10,8 Prozent für sechs Monate (2017: 11,7 %; 2013: 13,0 %) ausgegeben (siehe Diagramm).

Das Saisonkennzeichen wurde zum 1. März 1997 eingeführt. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nur in dem gekennzeichneten Zeitraum gefahren werden. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Fahrzeug ohne Anmeldeformalitäten wieder genutzt werden.

 

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