Rund ein Jahr nach der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie zieht die Bundesregierung im „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ eine erste Zwischenbilanz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt grundsätzlich das Ansinnen der Bundesregierung, grünen Wasserstoff zu einem Baustein für das Gelingen der Energiewende in Deutschland zu machen. „Es ist positiv, dass der Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft vorangetrieben wird. Die seit der Vorstellung der Strategie vollzogenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend ambitioniert oder bewegen sich teilweise in die falsche Richtung“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Stattdessen müsse die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele stets als Richtlinie für ihre Gesetzesvorhaben vorgeben und den Einsatz von grünem Wasserstoff, insbesondere bei der Sektorenkopplung, ambitionierter voranbringen.

Eine Chance, unternehmerische Anreize zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu setzen, hat die Bundesregierung bei der Reform der staatlich induzierten Bestandteile des Wasserstoffpreises vertan. „Die eingeführte gesetzliche Regelung zur EEG-Umlagebefreiung von Wasserstoff stellt weiter einen Wettbewerbsnachteil für die Herstellung von grünem Wasserstoff dar. Denn während §69b eine Komplettbefreiung für ausschließlich grünen Wasserstoff möglich macht, diese aber an weitere Kriterien geknüpft ist, ermöglicht §64a die „Besondere Ausgleichsregelung“ unabhängig von Kriterien für die Art des Wasserstoffs. Diese Ungleichbehandlung steht den klimapolitischen Zielen und der Herstellung von ausschließlich grünem Wasserstoff entgegen“, so Peter.

Auch im Bereich der Infrastruktur und Wasserstoffnetzregulierung gebe es noch großen Änderungsbedarf. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen stütze den Markthochlaufs einer heimischen Wasserstoffwirtschaft nur unzureichend. „Angemessen ausgestaltete und standardisierte Netzzugangs- bzw. Kostenregeln beschleunigen den Markthochlauf. Die derzeit vorgeschlagene einseitige Kostenabwälzung auf die Netzzugangs- bzw. Anschlussnehmer hingegen ist diskriminierend und sollte dringend abgeändert werden“, so Peter.

Entgegen der eigenen Darstellung hat es die Bundesregierung zudem verpasst, signifikante Anreize für die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und wasserstoffbasierten Kraftstoffen im nicht direkt mit Erneuerbaren Energien zu versorgenden Verkehr zu setzen und den Beitrag dieser Energieträger zur Erreichung der Klimaziele auszuschöpfen. „Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eingeführten Mindestanteile für strombasierte Kraftstoffe aus Power-to-Liquid/Gas-Verfahren sowie für grünen Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse und aus Biomasse sind viel zu gering und kommen zu spät. Um das Potential zu heben und einen schnellen Markthochlauf dieser Kraftstoffe in der Luftfahrt und in anderen Verkehrsbereichen zu gewährleisten, die nicht direkt mit Erneuerbaren gespeist werden können, gilt es hier dringend nachzubessern“, so Peter abschließend.

Weiterführende Informationen:

  • Die BEE-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der THG-Quote finden Sie hier.
  • Die BEE-Stellungnahme zum EEG-Verordnungspaket finden Sie hier.
  • Die BEE-Stellungnahme zum Zugang zu Wasserstoffnetzen finden Sie hier.
Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

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