Aus Sicht des BDB greift dieser Beschluss jedoch zu kurz. Allein mit der Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen und der – wenn auch erheblich umfangreicheren – Bereitstellung von finanziellen Mitteln, wird der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich nicht deutlich zu senken sein. Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hat festgestellt, dass die CO2-Minderungseffekte überschätzt werden, wenn die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.
Es fehlt nach wie vor an Steuererleichterungen, Kreditangeboten, Anreizen, Transparenz und einem Ordnungsrahmen über die BEG hinaus, wie es der BDB in seinem klimapolitischen Papier “BDB-Klimabauplan” fordert. Um die Sanierungsrate von Bestands- und die klimagerechte Planung von Neubaugebäuden zu erhöhen und zu beschleunigen, muss zudem der bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Fördermittel reduziert werden. Die Sanierungsquote im Bestand muss deutlich ansteigen und im Neubaubereich braucht es dringend eine Verschärfung der energetischen Mindeststandards.
BDB-Präsident Christoph Schild: „Auch wenn von den heute beschlossenen Maßnahmen eine gewisse Signalwirkung für den Klimaschutz ausgeht, ist es damit noch lange nicht getan. Vielmehr braucht es einen Kurswechsel im Gebäudesektor, um die gesetzten Ziele zu erreichen.”
Die CO2-Emissionen beim Bau, Betrieb und der Nachnutzung von Gebäuden müssen dringend reduziert werden. Die energetische Gebäudesanierung ist dafür ein entscheidendes Mittel, die staatliche Förderung von Maßnahmen wie Heizungserneuerung oder effektiver Wärmeschutz wichtige Instrumente. Trotz dieser und weiterer Initiativen verfehlte der Gebäudesektor im Jahr 2020 seine Klimaziele um 2 Millionen Tonnen CO2.
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