Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die vorgelegte Wasserstoffnetzentgeltverordnung als vernünftigen Schritt in die richtige Richtung, der nun nicht verwässert werden darf. Insbesondere die Regelungen zur Umwidmung bestehender Gasnetze und zu kalkulatorischen Abschreibungen sind ausgewogen. Dennoch schlägt der bne auch einige nicht ganz unwichtige Nachbesserungen vor. 

So muss bei der Eigenkapitalverzinsung dringend nachgelegt werden, wo der Referentenentwurf derzeit noch keine konkrete Zahl nennt. „Zwar ist es richtig, dass der Bau von Wasserstoffnetzen derzeit noch risikobehafteter ist. Allerdings ist die angekündigte deutlich höhere Verzinsung auf das von Wasserstoffnetzbetreibern eingesetzte Eigenkapital im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Außerdem ist es inakzeptabel, dass die Betreiber gleich doppelt profitieren sollen: Im Entwurf sind zusätzlich zur höheren Verzinsung auch noch staatliche Zuschüsse vorgesehen“, so Busch weiter und fordert: „Entweder Risikoausgleich über höhere Verzinsung oder Risikominderung durch staatliche Zuschüsse, beides zusammen ist überzogen. Der bne schlägt hier als Lösung vor, den Eigenkapitalzins jeweils anzupassen, wenn ein staatlicher Zuschuss gewährt wurde.“

Regulierung muss flexibel auf die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft reagieren können

Ändert sich die Risikobewertung, muss die Eigenkapitalverzinsung angepasst werden. Daher kritisiert der bne außerdem die bis 2028 angelegte starre Festschreibung. „Die jetzt festzulegenden Eigenkapitalzinsen sollen Investitionen in Wasserstoffnetze anreizen. Diese Anreize sollten aber befristet werden, um baldige Investitionen auszulösen. Wir erwarten, dass sich die Wasserstoffwirtschaft sehr dynamisch entwickeln wird. Der regulatorische Rahmen muss darauf ebenso flexibel reagieren können und darf nicht schon heute auf lange Zeit festgelegt werden“, betont Busch. Der bne appelliert daher an das Bundeswirtschaftsministerium, das Datum der erstmaligen Festlegung der Eigenkapitalzinsen für die regulierten Wasserstoffnetzbetreiber deutlich vorzuziehen.

Nicht zuletzt braucht es mehr Transparenz. Da der Entwurf keine Genehmigung der Entgelte durch die Bundesnetzagentur vorsieht, muss diese Lücke durch Ergänzung von Einsichtsrechten für Netznutzer in die Dokumentation der Netzbetreiber geschlossen werden, um einen rechts- und kontrollfreien Raum zu verhindern.

Hintergrund

Grüner Wasserstoff wird ein wichtiger Lösungsbeitrag im Rahmen der Energiewende sein: Insbesondere die Industrie drängt auf einen schnellen Ausbau der Infrastruktur. Schließlich lassen sich einige Sektoren und Anwendungen nur mit grünem Wasserstoff dekarbonisieren. Power-to-Gas ermöglicht dazu die vollständige Nutzung und saisonale Speicherung von erneuerbaren Energien und leistet eine wichtige Backup-Funktion für das Energiesystem.

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