Neben der Nutzung von Umweltwärme ist vor allem die unmittelbare Nutzung der Strahlungsenergie der Sonne der erneuerbare Primärenergieträger, der in Bayern massiv ausgebaut werden kann und dabei auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung stößt.
Derzeit sind in Bayern PV-Anlagen mit rund 15.000 MW Nennleistung an das Stromnetz angeschlossen. Damit wird an sonnigen Mittagsstunden der komplette Strombedarf gedeckt. Um die vollständige Klimaneutralität bis in das Jahr 2040 zu erreichen, müssen nach FfE-/VBEW-Berechnungen aber im Freistaat rund 80.000 MW errichtet werden. Alleine mit PV-Dachanlagen ist das nicht zu schaffen. Große PV-Freiflächenanlagen im Megawattmaßstab werden nach Einschätzung des VBEW die Hauptlast des PV-Ausbaus schultern müssen. 3.000 bis 4.000 MW an PV-Anlagenleistung müssen ab sofort jedes Jahr bis 2040 hinzugebaut werden. Im Mittel der letzten 20 Jahre waren dies lediglich rund 700 MW.
Und hier setzt das Memorandum zwischen dem BSW und dem VBEW an. Es soll einen Beitrag leisten, diese gigantische Aufgabe in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unter den Projektbeteiligten bestmöglich administrativ zu organisieren. PV-Anlagenerrichter und stromaufnehmende Netzbetreiber müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig während des Planungsprozesses auf dem Laufenden halten. Freie Netzkapazitäten sollten nur für Solarprojekte reserviert werden, die aktuell noch verfolgt werden. Städte und Gemeinden sind gehalten, die erforderlichen Bebauungspläne für die PV-Freiflächenanlagen zügig aufzustellen.
Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.
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