- Gesamtkosten für notwendigen Zahnersatz abhängig von Art der Versorgung
- Gesetzliche Krankenkasse zahlt Festzuschuss zu Zahnersatz
- Lückenloses Bonusheft und Härtefallregelung können Zuschuss erhöhen
- Über Festzuschuss hinausgehende Kosten sind Eigenanteil des Patienten
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu Zahnersatz. Darauf haben Versicherte Anspruch. Die restlichen Kosten für Zahnersatz tragen gesetzlich Versicherte selber.
„Die Gesamtkosten bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich danach, welche Behandlung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt“, erklärt Dr. Erling Burk, Zahnarzt aus Wesel und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. „Die Kosten für Zahnersatz sind somit immer individuell.“ Die Gesamtkosten setzen sich aus dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss der Krankenkasse und dem vom Versicherten zu tragenden Eigenanteil zusammen.
Das zahlt die Krankenkasse – befundbezogener Festzuschuss
Wird bei der Behandlung Zahnersatz notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen genau festgelegten Betrag, den befundorientierten Festzuschuss. Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten einer sogenannten Regelversorgung, also einer medizinisch zweckmäßigen und wirtschaftlichen Basisversorgung als Behandlung. Durch ein lückenloses Bonusheft entsteht Anspruch auf einen höheren Zuschuss.
Multimedia-PressemappeUnsere vollständige Pressemappe rund um das Thema „Zahnersatz: Festzuschuss und Eigenanteil – was ist das?" steht Ihnen unter https://www.prodente.de/presse/schwerpunkt/zahnersatz-festzuschuss-und-eigenanteil-was-ist-das.htmlzur Verfügung. Sie haben Zugriff auf zwei Texte, Fotos und Grafiken sowie einen Film zum Thema.
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