Die Charta soll dazu beitragen, die Behandlung von Lkw-Fahrer*innen an Be- und Entladestellen zu verbessern. Verlader verpflichten sich u.a. dazu, Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern Zugang zu geeigneten Sanitärräumen zu ermöglichen und geschultes Be- und Entladepersonal zur Verfügung zu stellen; Fahrer/innen verpflichten sich u.a. dazu, verspätete oder auch verfrühte Ankünfte frühzeitig vorzumelden und das Rampenpersonal rechtzeitig über ihre verbleibenden Lenk-/Arbeitszeiten bzw. notwendige Pausen zu informieren.
Um auf bereits heute vorbildliche Rampen aufmerksam zu machen, plant der BGL zusammen mit weiteren Verbänden aus Handel, Industrie und Logistikwirtschaft die onlinebasierte Bewertung von Be- und Entladestellen in Industrie und Handel durch die Lkw-Fahrer selbst. Besonders gut bewertete Ladestellen sollen prämiert werden.
Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.
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