Seit Anfang 2021 läuft für die ersten Photovoltaik-Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Wie Hauseigentümer ihre Anlage auch ohne Einspeisevergütung weiterbetreiben können, hat der Gesetzgeber erst vor einigen Wochen geklärt. Einen Überblick über alle Optionen bietet eine Informationskampagne von VARTA. Der Internetauftritt zeigt Anlagenbetreibern ökologische und wirtschaftliche Aspekte von Einspeisung und Eigenverbrauch nach Ablauf der EEG-Vergütung. In Videos und Texten erfahren Betreiber von Hausdachanlagen zudem, wie sie bei Eigenverbrauch den Anteil des selbst genutzten Solarstroms erhöhen können. Der digitale Wegweiser ist kostenfrei verfügbar unter www.varta-ag.com/eeg-verguetung.

Für rund 18.000 Solaranlagen endet im Jahr 2021 die Einspeisevergütung, 2025 sind es knapp 200.000. Nach Auslauf der EEG-Förderung sinken die Einnahmen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen deutlich. Die Technik funktioniert jedoch meist noch einwandfrei für viele weitere Jahre. Wie Betreiber ihre Solaranlage weiterhin nutzen können, regelt eine Novelle des EEG seit Dezember 2020. Nachdem die Gesetzeslage lange nicht eindeutig war, sind die Möglichkeiten nach dem Förderende jetzt klar, aber auch vielfältig. Mit der digitalen Informationsstelle zeigt VARTA nun die Optionen und all ihre Vor- und Nachteile für Betreiber ausgeförderter Anlagen auf einen Blick auf.

Orientierungshilfe: Möglichkeiten des Weiterbetriebs auf einen Blick

Hauseigentümer erfahren auf der Internetseite beispielsweise, unter welchen Bedingungen sie ihren Solarstrom weiter einspeisen können. Lange sah es so aus, als sei das Einspeisen nach dem Förder-Aus für viele Anlagen nicht mehr möglich. Denn Ziel der Bundesregierung ist es, einen zunehmend marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Die EEG-Novelle gewährt jedoch eine Übergangslösung bis zum Jahr 2027. Damit ist es möglich, Solarstrom auch aus ausgeförderten Anlagen weiter in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dafür erhalten die Betreiber eine geringfügige Vergütung. Große Gewinne können sie damit nicht mehr erwirtschaften. Je nach Höhe der Betriebskosten und Größe der Photovoltaik-Anlage reicht die Summe im besten Fall, um die laufenden Ausgaben zu decken.

Lukrativer ist es, den erzeugten Solarstrom vom Dach selbst zu verbrauchen. Die Informationskampagne erklärt, wie Betreiber ausgeförderter Anlagen nach 20 Jahren Einspeisung auf Eigenverbrauch umstellen können. Sie sparen damit den Bezug von Netzstrom, der um ein Vielfaches teurer ist. Zudem erhöhen sie die Unabhängigkeit vom Stromanbieter und schwankenden Strompreisen. Überschüsse, die nicht im Haushalt verbraucht werden, können an den Netzbetreiber oder einen Direktvermarkter abgegeben werden. Dafür erhalten Anlageneigentümer wiederum eine geringe Vergütung.

Mit der Gesetzesnovelle hat die Regierung auch beschlossen, die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom nur für Photovoltaik-Anlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung zu erheben. Für Betreiber von Ü-20-Anlagen entfällt damit die EEG-Umlage, wenn sie auf Eigenverbrauch umstellen. Denn die meisten ausgeförderten Anlagen haben eine Kilowatt-Leistung im unteren einstelligen Bereich. Damit sind sie auch von der Smart-Meter-Pflicht befreit. Die intelligenten Stromzähler sind erst ab einer Leistung von 7 Kilowattpeak fällig.

Eigenverbrauch mit Energiespeicher erhöhen

Da die Einspeisevergütung deutlich geringer ist als früher, sollte der Eigenverbrauch so hoch wie möglich sein. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens EuPD Research aus dem vergangenen Jahr wollen fast 80 Prozent der Anlagenbesitzer ihren Eigenverbrauch künftig erhöhen. Durchschnittlich liegt die Eigenverbrauchsquote bei 30 Prozent. Mit einem Energiespeicher lässt sich der Wert auf 80 Prozent und mehr steigern. Speichersysteme für den Hausgebrauch sind bereits weit verbreitet und fallen seit Jahren stark im Preis.

Auch über die Option, die Anlage nach Ende der EEG-Förderung abzubauen, informiert die digitale Kampagne von VARTA. Möglich ist, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen oder ersatzlos abzubauen. Letzteres wäre jedoch ein enormer Rückschritt für die Energiewende. Denn mit jeder Photovoltaik-Anlage, die ohne Ersatz verschwindet, sinkt der Anteil an klimafreundlich erzeugtem Strom. Auch wirtschaftlich ist der Rückbau nicht sinnvoll: Nach 20 Jahren Förderung ist die Anlage abbezahlt und verursacht nur geringe Betriebskosten. Die Erzeugung des Solarstroms vom Hausdach ist damit besonders günstig. Ein Weiterbetrieb lohnt sich in fast allen Fällen, vor allem wenn auf die Kombination Eigenverbrauch und Energiespeicher gesetzt wird.

Über die VARTA AG

Die VARTA AG produziert und vermarktet ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, und setzt als Technologieführer in wichtigen Bereichen die Industriestandards. Als Muttergesellschaft der Gruppe ist sie in den Geschäftssegmenten "Microbatteries & Solutions" und "Household Batteries" tätig.
Das Segment "Microbatteries & Solutions" fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt VARTA die weltweiten Maßstäbe im Mikrobatterienbereich und ist anerkannter Innovationsführer in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgerätebatterien. Das Segment "Household Batteries" umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden, darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher.
Der VARTA AG Konzern, mit Hauptsitz in Ellwangen, beschäftigt derzeit nahezu 4.000 Mitarbeiter. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der VARTA AG derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.

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