„Bei der Umsetzung der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und Einführung einer Regulierung für reine Wasserstoffnetze macht die Bundesregierung vieles richtig: Durch die vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) würden die Netzentgeltregulierung transparenter, der Strommarkt für Aggregatoren geöffnet, die Nutzung von Flexibilitäten der Verbraucher erleichtert und der Finanzierung des Wasserstoffnetzausbaus aus einem Topf mit den Gasnetzentgelten eine Absage erteilt. Doch der heute vom Kabinett der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf enthält Lockerungen und Lücken, durch diese werden Quersubvention riskiert und die Investitionssicherheit untergraben“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Nur ein Teil, der bisher mit fossilem Erdgas betriebenen Energieanwendungen wird in der Zukunft (grünen) Wasserstoff nutzen. Daher wird der Wasserstoffmarkt nicht einfach eine Fortführung des Gasmarktes sein. Anstatt erneut deutsche Sonderwege zu gehen, sollten beim Aufbau des Wasserstoffnetzes alte Fehler aus der Öffnung des Energiemarktes nicht wiederholt werden, mahnt der bne und bne-Geschäftsführer Robert Busch fordert Verbesserungen für die Regulierung des Wasserstoffmarkts: „Der Wasserstoffnetzbetrieb ist von den marktlichen Aktivitäten vollständig zu entflechten, zwischen Wasserstoff- und Gasnetzen ist klar zu trennen und der regulierte Netzzugang einzuführen. Nur so kann sich ein funktionierender Wasserstoffmarkt entwickeln. Der jetzt im Entwurf vorgesehene verhandelte Netzzugang führt dagegen wieder in eine Sackgasse.“ Zudem ist bei der Umwidmung von Gasleitungen für den Wasserstofftransport sicherzustellen, dass das Wasserstoffnetz nicht auf Kosten der Gaskunden aufgebaut wird (direkt über steigende Netzentgelte durch anfallenden Gasnetzausbau oder indirekt durch Beschränkung des Angebots fester freier Transportkapazitäten). Eine solche Quersubvention lehnt der bne entschieden ab. Die Kosten für das Wasserstoffnetz sollten von den Nutzern dieses Netzes über die Wasserstoff-Netzentgelte finanziert werden.

Grundsätzlich begrüßt der bne die Transparenzvorgaben, die aus den Verordnungen herausgenommen und jetzt im Gesetz geregelt werden sollen, wenngleich die ursprüngliche Regelung besser war und im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgegriffen werden sollte. Der bne setzt darauf, dass endlich die notwendige Transparenz bei allen Netzbetreibern erreicht und Veröffentlichung der Daten in Zukunft rechtssicher erfolgen wird.

Gelungen und zielführend bewertet Robert Busch die Einführung von Planungsregionen im Rahmen der Netzausbauplanung: „Damit ließe sich endlich eine effiziente Netzbetreiberübergreifende Planung erreichen. Leider wir dieser gute Ansatz durch die auch hier verfehlte „De-Minimis“-Regelung im Keim erstickt. Denn dadurch werden über 90 % der Netzbetreiber gleich wieder ausgenommen – und zwar gerade jene, auf die es eigentlich ankommt.“

Schlecht gelöst ist die Umsetzung der Regelungen zur marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen durch die Netzbetreiber, da diese Möglichkeit nicht klar genug priorisiert wird. Auch die Umsetzung der weitreichenden Vorgaben zu aktiven Kunden in der EU-Richtlinie ist unvollständig und verhindert somit, dass Batteriespeicher ihr ganzes Potenzial im Energiemarkt anbieten können.“

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