Der Infrastrukturausschuss des brandenburgischen Landtages hat heute abschließend über Änderungen der Bauordnung beraten. Nach dem heutigen Beschluss sollen Handwerksmeister nun für freistehende Gebäude bis 100 Quadratmeter bauvorlageberechtigt sein. Die Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise soll wieder entfallen.

Robert Wüst, Präsident Handwerkskammertag Land Brandenburg, zeigt sich enttäuscht: „Man kann die geplanten Gesetzesänderungen nicht einmal als „Bauvorlageberechtigung light“ bezeichnen. Im Gegenteil: Die geplanten Änderungen bleiben weit hinter den berechtigten Erwartungen des Handwerks zurück. Gebäude bis zu 100 Quadratmeter Grundfläche bedeuten bei zweigeschossigen Gebäuden gerade einmal 50 Quadratmeter pro Etage. Solche Gebäude sind in Brandenburg nicht nachgefragt und praktisch bedeutungslos. Kostengünstigem Bauen für Privat und Gewerbe wird damit eine Absage erteilt.“

Wüst verwies darauf, dass inzwischen zehn Bundesländer mit der Aufnahme der `Kleinen Bauvorlageberechtigung´ in ihren Bauordnungen zeigen, wie ernst es ihnen ist, Bauverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Jüngst hat Sachsen-Anhalt die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister bei Gebäuden mit einer Fläche von 400 Quadratmetern eingeführt.

„Brandenburg bleibt mit seinem Gesetzesentwurf hinter den Erfordernissen weit zurück. Es ist nicht einzusehen, dass Handwerksmeister in Berlin für Wohngebäude bis zu 250 Quadratmeter die Unterlagen konzipieren und einreichen können, und nebenan in Brandenburg wird ihnen das verwehrt. Hinsichtlich der Anerkennung der Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung zeigt das Land, dass es noch lange nicht die aufgestellten Grundsätze ernst nimmt. Das klare Statement, die Qualität des Meisterbriefes sichtbar zu unterstreichen, ist leider ausgeblieben. Das muss jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgeholt und der Umfang der möglichen Bauvorhaben erweitert werden.“, so Wüst.

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

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Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

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Über Handwerkskammer Potsdam

Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.400 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.

Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel.

Die HWK Potsdam bietet in ihrem Zentrum für Gewerbeförderung in Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.

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