Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes sollen Teile der EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. begrüßt den nun vorliegenden Referentenentwurf insgesamt, sieht jedoch vor allem bei der Bewusstseinsbildung bei den Bürgerinnen und Bürgern Nachholbedarf seitens der Politik. „Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz zeigt bereits deutliche Erfolge bei den Recyclingquoten von Kunststoff-verpackungen, die im Bereich des privaten Endverbrauchs um 12,3 Prozentpunkte gestiegen sind. Dass nun die Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen sowie eine sinnvolle Stärkung von Mehrwegoptionen für Take-away-Lebensmittel und -Getränke im Gesetz verankert werden, unterstützt die Kreislaufwirtschaft weiter und bietet neue Chancen für Kunststoffverpackungen“, so Dr. Isabell Schmidt, IK Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Es ist zudem ein wichtiges Signal für den europäischen Binnenmarkt, dass die Bundesregierung eine weitgehende 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts anstrebt.

In einem wichtigen Punkt weicht die Novelle jedoch von der EU-Vorgabe ab. „Konkret geht es darum, dass die EU-Richtlinie nur für solche To-Go-Lebensmittelbehälter gilt, die tendenziell achtlos weggeworfen werden. Dadurch, dass dieses Kriterium nicht ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen wurde, droht in Deutschland eine andere Auslegung als im Rest der EU“, kritisierte Dr. Martin Engelmann, IK Hauptgeschäftsführer.

Zu den Änderungen im Referentenentwurf für die 2. Novelle des Verpackungsgesetzes nimmt die IK wie folgt Stellung.‘

Ausweitung der Pfandpflicht: Sämtliche Einweg-Kunststoffgetränke-flaschen und Getränkedosen sollen künftig pfandpflichtig sein, unabhängig von ihrem Inhalt. Demnach werden auch Kunststoffflaschen bepfandet, die Milch, Trinkjoghurt, Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholische Getränke etc. enthalten.

Position der IK: Durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkearten werden etwa zehn Gewichts-Prozent des Gesamtmarkts an PET-Getränkeflaschen zusätzlich in das Pfandsystem aufgenommen, vorwiegend Saftflaschen. Über das in der IK organisierte Forum PET hat sich die Industrie bereits Anfang des Jahres für eine solche Ausweitung der Pfandpflicht eingesetzt, um den Recyclingkreislauf von Verpackungen zu stärken. Die Industrie selbst hat die Voraussetzungen dafür geschaffen: technische Innovationen beim recyclinggerechten Design der Saftflaschen machen die Integration in die Recyclingstoffströme überhaupt erst möglich. Die Ausweitung der Pfandpflicht macht auch aus Verbrauchersicht Sinn. Denn warum derzeit manche Flaschen bepfandet sind und andere nicht, erschließt sich dem Verbraucher kaum. Das Forum PET appelliert an die Getränkeindustrie, zukünftig konsequent nur noch recyclingfähige Flaschen einzusetzen.

Mindestrezyklatanteil: Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel, mit einem Füllvolumen bis zu 3 Litern müssen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Sämtliche Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen bis zu drei Litern müssen ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen.

Position der IK: Die IK begrüßt ausdrücklich die Stärkung des Flasche-zu-Flasche-Recyclings. Die deutsche PET-Getränkeflaschenindustrie unterstützt seit Jahren den Einsatz von Recyclingmaterial. In der Ausweitung der getrennten Sammlung von PET-Getränkeflaschen in ganz Europa sowie im Rezyklateinsatz sehen wir großes Potenzial für die Einsparung klimaschädlicher CO2-Emissionen. Gleichzeitig macht der Verband auf das Risiko aufmerksam, dass die Nachfrage nach Recycling-PET aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowie gleichzeitig in Kraft tretender freiwilliger Selbstverpflichtungen im Jahr 2025 sprunghaft steigen und damit zu Engpässen bei der Versorgung führen könnte. Um das zu verhindern, müssen die Sammlung und das hochwertige Recycling von PET-Getränkeflaschen in der gesamten EU massiv ausgebaut werden. Für einige EU-Mitgliedsstaaten Länder dürfte dies eine große Kraftanstrengung bedeuten.

Sensiblisierungsmaßnahmen durch Duale Systeme: Neben den kommunalen Abfallberatern werden auch die Dualen Systeme verpflichtet, die Endverbraucher regelmäßig über die Auswirkungen einer Vermüllung der Umwelt durch Einweg-Kunststoffverpackungen sowie über Maßnahmen zur Vermeidung dieser Auswirkungen zu informieren.

Position der IK: Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz beginnen mit Information und Aufklärung. Dementsprechend misst der Verband der Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung bei und beteiligt sich mit eigenen Formaten wie dem www.newsroom.kunststoffverpackungen.de und Initiativen Dritter an dieser Arbeit. Die Dualen Systemen spielen dabei zweifelsohne eine wichtige Rolle. Nicht zu vernachlässigen ist aus Sicht der IK aber auch die Verantwortung der Politik, die Bürgerinnen und Bürger über den verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte auch Eingang in die schulische Bildung finden.

Angebot von Mehrwegalternativen: Anbieter von Speisen und Getränken für den Sofortverzehr außer Haus werden ab 2022 verpflichtet, als Alternative zu Einweg-Kunststofflebensmittelbehältern und Einweg-Getränkebechern auch Mehrwegverpackungen anzubieten, ohne dafür einen höheren Preis oder „schlechtere Konditionen“ zu verlangen. Allerdings kann der Begründung zufolge für die Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden. Außerdem gilt eine Hinweispflicht.

Die Position der IK: Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig Serviceverpackungen für das Mitnahme- und Liefergeschäft der Gastronomie sind. Hier können Mehrweglösungen für Stammkunden sinnvoll sein. Im Bereich von „Coffee to go“ können Mehrwegbecher aus Kunststoff eine ebenso sinnvolle Alternative zu den derzeit bestehenden Einwegbechern bieten. Dies gilt grundsätzlich unabhängig vom Material und sollte nicht auf Kunststoffe beschränkt werden. Neben dem Take-away bietet vor allem auch der Versandhandel die Option für umweltfreundliche Mehrwegverpackungen – oftmals aus Kunststoff – und sollte daher ebenso berücksichtigt werden.

Verallgemeinern lässt die Vorteilhaftigkeit von Mehrwegverpackungen aber nicht. Ob sie tatsächlich ökologisch vorteilhafter sind als Einwegverpackungen, die recycelt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus erwartet die IK, dass sich die Politik nicht nur mit den Verpackungen, sondern auch der Abfallinfrastruktur befasst. Eine Getrenntsammlung im öffentlichen Raum würde das Verpackungsrecycling zusätzlich stärken. Denn etwa ein Viertel der Verpackungsabfälle kann aufgrund mangelnder Getrenntsammlung nicht recycelt werden.

Über den IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. vertritt als Branchenverband die Interessen der Hersteller von Kunststoffverpackungen und Folien in Deutschland und Europa. Die mittelständisch geprägte Branche hat über 90.000 Beschäftigte und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 15 Mrd. Euro. Kunststoffverpackungen haben aktuell einen Anteil von 44 Prozent am deutschen Verpackungsmarkt. Die IK ist der größte Trägerverband des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und engagiert sich damit auch für die Belange der gesamten Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (6172) 926666
Telefax: +49 (6172) 926669
http://www.kunststoffverpackungen.de

Ansprechpartner:
Mara Hancker
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6172) 926666
E-Mail: m.hancker@kunststoffverpackungen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel