Die 16. AtG-Novelle aus dem Jahre 2018 ist den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal im Ansatz gerecht geworden, sondern hat die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung nun bestätigt, dass dieses „Entschädigungsgesetz“ aufgrund formeller Fehler nicht einmal in Kraft getreten ist; eine Neuregelung bedarf nach Auffassung des Gerichts substantieller Nachbesserungen. Insbesondere muss Vattenfall dafür entschädigt werden, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Reststrommengen nicht zu angemessenen Bedingungen verwertet werden konnten.
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