Patienten, die eine zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz benötigen, erhalten ab dem 1. Oktober 2020 merklich höhere Festzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Zukünftig wird der Festzuschuss von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung erhöht und die Selbstbeteiligung der Patienten damit deutlich reduziert. Mit geführtem Bonusheft erhöhen sich die Festzuschüsse sogar auf 70 und 75 Prozent. Damit werden ab dem kommenden Monat die Patienten finanziell spürbar entlastet und eine notwendige zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz erleichtert.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßte die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im letzten Jahr verabschiedete Neuregelung. In der Vergangenheit hatten viele Entscheidungen des Gesetzgebers immer wieder zu Leistungseinschränkungen mit Milliardeneinsparungen der Krankenkassen in der Zahnersatzversorgung und zu einer höheren Eigenbeteiligung der Versicherten geführt. Die Erhöhung der Festzuschüsse zum 1. Oktober stoppt nun diese Entwicklung und verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesetzlich Krankenversicherten.
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