Ein vorsorgender Trinkwasserschutz und eine nachhaltige Landwirtschaft sind eng miteinander verwandt: Beide haben ein großes Interesse daran, dass der Boden gesund und vital gehalten wird. Der Anbau von Zwischenfrüchten, z.B. die blühende Bienenweide Phacelia rund um die badenova-Wasserwerke Hausen und Ebnet, ist eine einfache und intelligente Lösung. Die badenova-Tochter bnNETZE fördert die Einsaat einer Zwischenfrucht nach Ernte der Hauptfrucht bereits seit sechs Jahren. Im vergangenen Winter 2019/20 erhöhte bnNETZE die Fördersumme sogar auf mittlerweile 100 € / ha. Die hiesige Landwirtschaft konnte so zuletzt von einer Fördersumme von über 12.000 € profitieren.

Zwischenfruchtanbau hilft nicht nur, Nitratverluste aus dem Boden und damit den Nitratanstieg im Grundwasser zu reduzieren, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Zeitspanne zwischen den Hauptfrüchten gilt als wesentlich für den Nitrateintrag. Im Zeitraum von Herbst bis Frühjahr findet die höchste Grundwasserneubildung statt und damit auch die Auswaschung von Nitrat. Zwischenfrüchte, welche möglichst lange ohne Bearbeitung auf der Fläche stehen, können Nährstoffe wie Nitrat binden und Auswaschungen ins Grundwasser reduzieren.

Gleichzeitig können lange Vegetationszeiten der Zwischenfrüchte zum Humusaufbau im Boden beitragen. Humusaufbau verbessert die Infiltrationsleistung sowie das Wasserhaltevermögen der Böden und damit die Wasserversorgung für die Kulturpflanzen. Zudem bedeutet Humusaufbau eine Anreicherung von Kohlenstoff im Boden, der als Kohlenstoffdioxid (CO2) von den Zwischenfrüchten aus der Atmosphäre entzogen wird. Somit kann der Zwischenfruchtanbau auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Aus diesem Grund hat bnNETZE zum Winter 2019/20 die Förderung von bisher 70 € für den Grundwasserschutz um eine CO2-Komponente in Höhe 30,- €/ha aufgestockt, “ erklärt Dirk Betting, Leiter der Qualitätssicherung im Bereich Wasser bei bnNETZE. Dass die Unterstützung gut in der hiesigen Landwirtschaft ankomme, zeige die deutliche Steigerung der geförderten Flächen im Vergleich zum Winter 2018/19 von 20 ha zu 120 ha in 2019/20.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind dabei an klare Vorgaben gebunden. So dürfen Geförderte beispielsweise die Art der Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung frei wählen, sollten sich aber an schnellwachsende Pflanzen mit einem hohen Stickstoffaufnahmevermögen halten. Auch das Datum der erneuten Bodenbearbeitung nach Abernten der Zwischenfrüchte darf nicht vor dem 15. Februar eines jeden Jahres liegen. „Aus aktuellen Anlässen ist das Thema der nachhaltigen Landwirtschaft ja wieder viel diskutiert und stark in den öffentlichen Fokus gerückt. Deshalb freuen uns besonders über den flächenhaften Anstieg des Zwischenfruchtanbaus in unseren Wasserschutzgebieten und würden es begrüßen, wenn dieser noch weiter wachsen würde. Neben dem Aufbau der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und dem Wasserschutz wird dadurch auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.“, so Dirk Betting.

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