Ob für eine Tagestour oder eine Fahrt in den Urlaub: Wer Fahrräder mit dem PKW transportieren möchte, benötigt einen passenden Fahrradträger. So bleibt der Kofferraum frei für das Urlaubsgepäck. Ob ein Kupplungs-, ein Dach- oder ein Heckklappenträger in Frage kommt, hängt von einigen Faktoren ab. TÜV SÜD Experte Günther Kahlert erklärt die Unterschiede der einzelnen Halterungen.

Generell beeinträchtigt jeder Fahrradträger die gewohnten Fahreigenschaften des Autos. „Das Gesamtgewicht, der Schwerpunkt und der Luftwiderstand verändern sich natürlich mit der Montage und dem Beladen eines Lastenträgers. Empfehlenswert ist, vor dem Start in den Urlaub eine kurze Probefahrt mit Lenk- und Bremstest durchzuführen“, erklärt Günther Kahlert. Wichtig ist, die korrekte Befestigung der Zweiräder vor Fahrtantritt zu überprüfen. Schließlich möchte jeder seine Räder sicher befördern und sich und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährden. Es gibt drei Arten von Fahrradträgern im Handel.

Der Beliebteste: der Anhängerkupplungsträger (AHK-Träger)

Beliebt ist der Anhängerkupplungsträger wegen der niedrigen Ladehöhe. Das Gestell wird auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung montiert. Dies ermöglicht ein schnelles Be- und Entladen, was auch das Anbringen von E-Bikes und Pedelecs erheblich erleichtert. Die Traglast darf natürlich insbesondere bei diesen schweren Rädern nicht überschritten werden. Die AHK-Träger benötigen eigene Rückleuchten. Zu beachten ist, dass Rückfahrsensoren oder -kameras deaktiviert werden und sich häufig der Kofferraumdeckel nicht mehr öffnen lässt. Abklappbare Modelle erleichtern den Zugang zum Kofferraum. Wer sich für diesen Träger entscheidet und keine Anhängerkupplung hat, sollte die Kosten für die Nachrüstung einer Kupplung natürlich mit einrechnen und kalkulieren, dass AHK-Träger vergleichsweise teuer sind. „Das Fahren an sich ist mit einem AHK-Träger relativ komfortabel, da der Luftwiderstand nicht so hoch ist, wie bei einem Dachträger. Zudem ist die Einfahrt in eine Tiefgarage problemlos“, erläutert der TÜV SÜD Experte.

Ideal für Kombifahrer – Heckklappenträger

Der preisgünstige Heckklappenträger benötigt keine Zusatzbeleuchtung, funktioniert aber nur für PKW-Kombis. Sie werden an der Heckklappe eingehängt. Dabei ist auf eine stabile und sichere Befestigung zu achten. Das zusätzliche Gewicht ist zu viel für die Heckklappendämpfer, was dazu führt, dass die Heckklappe von alleine zufällt. „Wer für gewöhnlich nur ein Rad transportiert, kann damit zurechtkommen. Eine Familie ist mit einem AHK-Träger sicherlich besser beraten“, rät Günther Kahlert. Eine Abstützung des Trägers am rückwärtigen Fenster ist wegen Bruchgefahr unbedingt zu vermeiden. Auch beeinträchtigt diese Art von Lastenträgern die Sicht nach hinten sehr stark. Zu beachten: Bei Fahrzeugen mit Heck-Flügeltüren dürfen generell keine zusätzlichen Lasten befestigt werden. Für den Transport von elektrisch unterstützten Fahrrädern ist ein Heckklappenträger nicht geeignet. Auch hier sollten die Fahrzeughersteller-Angaben berücksichtigt werden.

Der Klassiker: Dachträger

Ein Dachträger kann an eine vorhandene Reling angebracht werden. Möglich ist auch ein Nachrüsten des PKWs mit einem Dachträgersystem. Wer über die Anschaffung eines Dachträgers für Räder nachdenkt, sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass das Fahrrad auf das Dach gehoben werden muss. Dies bedeutet einen hohen Kraftaufwand und birgt die Risiken von Lackschäden. Diese Variante ist die kostengünstigste und bietet auch am meisten Platz für Fahrräder und zudem freie Sicht nach hinten. Auch der Zugriff zum Kofferraum ist frei. Im Auge sollte jeder die zulässige Dachlast haben, insbesondere beim Transport von mehreren oder elektrisch unterstützten Fahrrädern. „Bei beladenen Dachträgern ist zu beachten, dass sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs verändert und es empfindlich auf Seitenwind reagiert. Außerdem steigt die Gefahr, an tiefhängenden Ästen, in Unterführungen oder bei einer Tiefgarageneinfahrt hängen zu bleiben“, gibt Günther Kahlert zu bedenken.

Aufgepasst beim Transport von E-Bikes und Pedelecs

Zum sicheren Transport sollte der Akku falls möglich während der Autofahrt entfernt und im Innenraum gesichert transportiert werden. Die Kontakte sollten vor Kurzschluss geschützt werden. Die Vorgaben des Pedelec-Hersteller sind zu berücksichtigen. Denn in der Regel sind Akkus fest eingeschraubt, aber dennoch es ist ein Sicherheitsrisiko, wenn der Akku im Rad beim Transport verbleibt. Zusätzlich muss die Traglast des Fahrradträgers unbedingt beachtet werden. Beim Transport von mehreren elektrischen Fahrrädern könnte das maximal zulässige Gewicht überschritten werden.

Geprüfte Sicherheit

Eine hilfreiche Orientierung, was die Qualität der einzelnen Fahrradträger angeht, bietet das GS-Prüfzeichen von TÜV SÜD, welches für Geprüfte Sicherheit steht, oder das blaue Oktagon von TÜV SÜD. Dazu Günther Kahlert: „Diese Träger wurden auf Stabilität und Festigkeit, Kurvenverhalten, Schlingerfahrten, Ausweichmanöver, Vollbremsung und Beschleunigung geprüft.“ Generell sollte für den sicheren Transport die empfohlene Richtgeschwindigkeit von maximal 130 Stundenkilometern eingehalten werden.

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Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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