Unerlaubte Drohnenflüge an Verkehrsflughäfen nehmen auch in Zeiten der Coronakrise weiter zu: Im laufenden Jahr hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereits 25 Drohnensichtungen im Nahbereich und innerhalb von Flughafenbegrenzungen gezählt. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es noch 17.

Die Meldungen über unerlaubte Drohnenflüge an den deutschen Verkehrsflughäfen haben in den Monaten seit Jahresbeginn jeweils neue Höchstwerte erreicht. Im Januar waren es vier, im Februar zehn und im März elf Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte. In den Vergleichszeiträumen 2019 kam es im Januar zu einer Sichtung, in den beiden Folgemonaten zu jeweils acht Sichtungen.

Auch in diesem Jahr ist Deutschlands verkehrsreichster Flughafen Frankfurt am Main mit insgesamt 16 gemeldeten Drohnensichtungen am stärksten betroffen. Elf dieser Sichtungen ereigneten sich im Monat März. Weitere Zwischenfälle gab es an den Flughäfen Berlin Tegel (3), Hamburg (2) sowie München, Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken (jeweils eine Sichtung). Die Zahl der Drohnensichtungen basiert auf Meldungen durch Flugzeugbesatzungen sowie Beobachtungen der Fluglotsen und Flughafenmitarbeiter. Die Drohnen wurden im Nahbereich der Flughäfen gesichtet, teilweise sogar innerhalb der Flughafenbegrenzungen.

Behinderungen durch Drohnen sorgen für Verspätungen und Flugausfälle

Da unerlaubte Drohnenflüge an Flughäfen Passagiere und Flugzeugbesatzungen gefährden, können Fluglotsen in bestimmten Fällen aus Sicherheitsgründen keine Start- und Landefreigaben erteilen. Die Folge sind zum Teil erhebliche Verspätungen, Ausweichlandungen und Flugausfälle.

Betriebsstörungen ziehen darüber hinaus große wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Flughäfen und die Luftverkehrsgesellschaften nach sich. Allein in diesem Jahr kam der Flugverkehr am Flughafen Frankfurt bei zwei Zwischenfällen im Februar und März für insgesamt vier Stunden teilweise oder sogar gänzlich zum Erliegen. Im Jahr 2019 lag die Dauer aller deutschlandweiten Verkehrsstörungen bei insgesamt knapp drei Stunden.

Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt

Unerlaubte Drohnenflüge im Nahbereich von Flughäfen gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Die DFS hat im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits ein Konzept für die systematische Detektion von Drohnen an den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen entwickelt. Dazu werden Mitte des Jahres erste Tests mit verschiedenen Drohnendetektionssystemen an Flughäfen durchgeführt.

Weitere Informationen

Auf der Webseite www.sicherer-drohnenflug.de stellt die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH alle relevanten Informationen für den sicheren Drohnenflug schnell und übersichtlich zur Verfügung.

Die kostenfreie Smartphone-App „DFS-DrohnenApp“ für iOS- und Android-Geräte bietet eine interaktive Kartendarstellung mit allen lokalen Flugbeschränkungen und aktuellen Informationen.

Über die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit rund 5.600 Mitarbeitern (Stand 31.12.2019). Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die rund 2.200 Fluglotsen leiten täglich bis zu 10.000 Flüge durch den deutschen Luftraum, im Jahr mehr als drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München sowie Tower an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Die Tochtergesellschaft DFS Aviation Services GmbH vermarktet flugsicherungsnahe Produkte und Dienstleistungen und ist für die Flugverkehrskontrolle an neun deutschen Regionalflughäfen sowie an den Flughäfen London-Gatwick und Edinburgh verantwortlich. Seit 2016 arbeitet die DFS an der Integration von Drohnen in den Luftverkehr und hat mit der Deutschen Telekom das Joint Venture Droniq GmbH gegründet. www.dfs.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Telefon: +49 (6103) 707-0
Telefax: +49 (6103) 707-1396
http://www.dfs.de

Ansprechpartner:
Ute Otterbein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6103) 707-4162
E-Mail: Ute.otterbein@dfs.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel