Die für den Menschen ungefährliche Afrikanische Schweinepest breitet sich derzeit von Ost- nach Westeuropa weiter aus. Fleischproduzenten drohen Millionenverluste, falls sich Wild- und Hausschweine auch in Deutschland infizieren, denn das Fleisch dieser Tiere unterliegt einem Transport- und Exportverbot. TÜV SÜD informiert über Fakten und Hintergründe, die Verbraucher kennen sollten.

Die Afrikanische Schweinpest (ASP) führt bei Haus- und Wildschweinen zu schweren, häufig tödlichen Erkrankungen, ist für den Menschen aber ungefährlich. Diese anzeigepflichtige Tierseuche wird durch Viren hervorgerufen und breitet sich in Europa aktuell immer stärker von Ost nach West aus. Die Experten von TÜV SÜD geben einen Überblick zu den wichtigsten Fakten:

Keine Gefährdung für Menschen
Das Virus stellt laut Bundesinstitut für Risikobewertung für den Menschen kein Gesundheitsrisiko dar. Dies gilt auch für den Verzehr von Lebensmitteln, die von ASP-infizierten Tieren stammen. „Ein solches Fleisch in Verkehr zu bringen, ist dennoch verboten“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD und verweist auf umfangreiche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung.

Staatliche Bekämpfung
Sollte ASP auch in Deutschland auftreten, so ist die Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und in der Schweinepest-Verordnung geregelt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zudem frühzeitig Maßnahmen gegen die ASP unter Wildschweinen in Deutschland erarbeitet. Solche Maßnahmen betreffen in erster Linie die Jäger, Tierärzte und die Landwirte. Diese Vorgaben regeln, was bei einem Ausbruch zu tun ist: Tritt die Tierseuche in einem Schweinestall in Deutschland auf, muss der gesamte Tierbestand getötet und unschädlich beseitigt werden. Außerdem wird ein Sperrbezirk ausgerufen, der besondere Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Handels- und Transportverbote) umzusetzen hat. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist auf ein Importverbot für Schweinefleisch und Erzeugnissen daraus aus den betroffenen Ländern hin. Um das Einschleppen der ASP sowie anderer Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern verboten.

Beitrag der Verbraucher zu den Schutzmaßnahmen
Reisende Verbraucher können die allgemeinen staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen unterstützen, indem sie Vorschriften zum Mitführen von Lebensmitteln und Reiseproviant konsequent einhalten. Aus Nicht-EU-Ländern ist das Mitbringen von Wurst, Fleischwaren und Hundefutter generell verboten. Proviantreste müssen vor der Wiedereinreise nach Deutschland spätestens am Flugplatz weggeworfen oder am Grenzübergang für Tiere unzugänglich entsorgt werden.

Verbreitung
Das ASP-Virus trat vor dem Jahr 2007 überwiegend in Afrika auf, breitete sich dann aber über Osteuropa aus. Es wurde 2018 erstmalig auch unter Wildschweinen in Belgien nachgewiesen. Anders als die klassische Schweinepest ist die afrikanische Variante in Deutschland bislang noch nie aufgetreten. Die Ausbruchszahlen in Europa sind jedoch gestiegen. Im Jahr 2019 waren laut Friedrich-Loeffler-Institut 1.911 Hausschweine betroffen (v.a. in Rumänien, Polen, Ukraine, Bulgarien) sowie 6.361 Wildschweine (v.a. in Polen, Ungarn, Rumänien, Belgien). Bislang kamen 327 Fälle bei Haus- und Wildschweinen hinzu (Stand 15.1.2020).

Übertragungswege
Neben der Hauptübertragung von Tier zu Tier spielen bestimmte regional vorkommende Zeckenarten eine Rolle. Auch über Ausscheidungen infizierter Tiere findet das Virus außerdem den Weg zu nicht infizierten Tieren. Über große Entfernungen sind oft auch Reisende die Überträger: Denn in Fleisch und Rohwurst von Tieren, deren Infektion nicht erkannt wurde, können ASP-Viren mehrere Monate infektiös bleiben. Gelangen solche Lebensmittel über weite Strecken in bislang unbetroffene Regionen, kann sich die Tierseuche weiterverbreiten. Fachinstitutionen raten deshalb seit Jahren dazu, Lebensmittelreste im Freien immer so zu entsorgen, dass Wildschweine sie nicht erreichen. Auch ist es deshalb seit Jahrzehnten in Deutschland verboten, Küchen- und Speiseabfälle an Schweine und Wildschweine zu verfüttern. Der Erreger ist sehr infektiös, so dass es sich auch durch Gegenstände (z.B. Schuhe, Transportfahrzeuge) verbreiten kann. Reisende, Jagdreisende und Transporteure haben deshalb besondere Hygienemaßregeln zu beachten.

Weitere Informationen:
Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ 
Bundesinstitut für Risikobewertung: https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_afrikanischen_schweinepest__asp_-203338.html 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/asp 

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

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