Schlaufengurt kann Kinder gefährden
„Es ist zulässig, dass Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern sitzen und mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert werden“, sagt David Toth. Der auch ‚Loop Belt‘ genannte Zusatzgurt wird in den Beckengurt des Erwachsenen eingefädelt und um das Kind herumgelegt. Er ist in Europa zwar für die Luftfahrt zugelassen. Crash-Tests haben aber gezeigt, dass der Zusatzgurt die bei Turbulenzen, Startabbruch oder Notlandungen entstehenden Kräfte direkt in den Bauchraum des Kindes weiterleitet. Zudem klappt der Erwachsene über dem Kind zusammen. Das kann beim Kind schwere innere Verletzungen verursachen. Daher sollten Eltern auch für Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren einen eigenen Fluggastsitzplatz buchen und ein geeignetes Rückhaltesystem nutzen. Zuverlässigen Schutz bieten Kindersitze oder Babyschalen, die von TÜV Rheinland für die Nutzung im Flugzeug qualifiziert wurden.
Mitnahme des Kindersitzes immer vorher klären
Fluggesellschaften sind allerdings nicht verpflichtet, einen Kindersitz mitzunehmen. Zudem unterscheiden sich die Flugbetriebsverfahren für die Mitnahme der Kindersitze beispielsweise zwischen der EU und den USA. Wer mit Kindern unter sieben Jahren reisen möchte, sollte vor dem Buchen daher immer die Fluggesellschaft kontaktieren und den Sitz ankündigen. Das gilt insbesondere bei Flügen außerhalb Europas – etwa, wenn nach einem Flug in die USA ein Inlandsflug vorgesehen ist. So ist beispielsweise in den USA der Schlaufengurt verboten. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz und ohne zugelassenen Kindersitz müssen ohne jede Sicherung auf dem Schoß der Eltern sitzen. „Die USA akzeptieren aber beispielsweise Babyschalen mit unserem Label ‚For use in Aircraft‘. Sitzerhöhungen, auch solche mit Rückenlehne inklusive unserem Label, sind hingegen in den USA generell verboten“, erklärt Toth.
Liste der qualifizierten Kindersitze für die Nutzung im Flugzeug
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